Häufig gefragt

  • Mit dem Sofortschutz haben Sie sofortigen Anspruch auf eine lebens-lange Pflegerente, über die Sie frei verfügen können. Aufgrund der Gesundheitsprüfung entfällt bei dieser Variante die Aufbauphase. Der Sofortschutz kann im Alter von 18–75 Jahren abgeschlossen werden. Ausserdem wird Ihre Pflegeversicherung in der Variante Sofortschutz bei Berufsunfähigkeit von der Beitragszahlungspflicht befreit.

  • Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, hat man aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Ab 2020 müssen Betriebsrentner aber nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 176,75 Euro im Monat (Wert für 2024) liegt. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Sofern man privat krankenversichert ist, ergeben sich keine Beitragspflichten.

  • Ja. Zum Renteneintritt können Sie zwischen einer Kapitalzahlung oder einer lebenslang laufenden Rente wählen.

  • Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung wurde am 01.01.2001 die bisherige Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente für Neurentner “abgeschafft”. Diese wurde durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.

    1. volle Erwerbsminderungsrente
      Die volle Erwerbsminderungsrente erhält man dann, wenn man nicht mehr in der Lage ist, mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten.

    2. halbe Erwerbsminderungsrente
      Die halbe Erwerbsminderungsrente bekommt der Arbeitnehmer, der noch täglich zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann.

    Die Erwerbsminderungsrente leistet allerdings nur dann, wenn die geforderte Wartezeit erfüllt und entsprechende Pflichtbeiträge vor der Erkrankung gezahlt wurden. Hierdurch haben Berufsanfänger und Studenten fast keinerlei staatlichen Schutz. Dabei muss beachtet werden, dass auch der, der die Voraussetzungen erfüllt, mit hohen Einbußen rechnen muss. Denn die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt nur noch einen Bruchteil des bisherigen Einkommens. Diese Rente ist definitiv zu wenig, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

  • Ja, auf jeden Fall. Denn in jungen Jahren sind die Voraussetzungen für die gesetzliche Absicherung häufig noch nicht erfüllt. Außerdem liegen bei jungen Menschen meistens noch wenige Vorerkrankungen vor. Deswegen ist eine Berufsunfähigkeitsabsicherung dann grundsätzlich noch zu wirklich günstigen Beiträgen abschließbar.