Ja, auf jeden Fall. Denn in jungen Jahren sind die Voraussetzungen für die gesetzliche Absicherung häufig noch nicht erfüllt. Außerdem liegen bei jungen Menschen meistens noch wenige Vorerkrankungen vor. Deswegen ist eine Berufsunfähigkeitsabsicherung dann grundsätzlich noch zu wirklich günstigen Beiträgen abschließbar.
Die Ursachen für Berufsunfähigkeit unterscheiden sich je nach Job. Im Gesundheitswesen belasten die ständige Bereitschaft, Schichtarbeit mit wechselnden Schlafrhythmen und lange Arbeitszeiten sowohl Körper als auch Geist.
Ein weiterer Aspekt, mit dem fast jeder Beschäftigte im Gesundheitswesen zu kämpfen hat, ist das Versterben von Patienten oder das häufige miterleben schwerer Schicksalsschläge. Das steckt nicht jeder weg, ohne selbst davon etwas mitzunehmen. Somit sind gerade im Gesundheitswesen psychische Erkrankungen der mit Abstand häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit.
Die häufigsten Ursachen der Berufsunfähigkeit sind:
43% psychische Erkrankung
13% Bewegungsapparat
13% Krebserkrankung
11% Sonstige Erkrankungen
10% Herzerkrankungen
10% UnfallerkrankungenLeider nur eingeschränkt, denn die Ursachen für Berufsunfähigkeit sind sehr vielfältig. Nur 10%
aller Berufsunfähigkeitsfälle entstehen durch einen Unfall. Sehr viel wahrscheinlicher ist es, dass die Berufsunfähigkeit durch eine Krankheit - körperlich oder psychisch - verursacht wird. Mit
einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist man gegen die finanziellen Folgen einer möglichen Berufsunfähigkeit abgesichert. Egal ob diese durch einen Unfall oder eine Krankheit hervorgerufen wird.Um eine Berufsunfähigkeit abzuschließen, ist nicht nur die Tätigkeit und das Alter, sondern auch der Gesundheitszustand entscheidend dafür, ob eine Versicherbarkeit möglich ist. Der Gesundheitszustand oder das Hobby sind entscheidende Faktoren wie teuer der Tarif wird. Für Menschen, die z. B. Berufen mit einem hohen Risiko nachgehen oder bereits schwerwiegende Krankheiten haben oder hatten, gibt es alternative Möglichkeiten zur Berufsunfähigkeitsversicherung, um sich abzusichern.
Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung wurde am 01.01.2001 die bisherige Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente für Neurentner “abgeschafft”. Diese wurde durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.
volle Erwerbsminderungsrente
Die volle Erwerbsminderungsrente erhält man dann, wenn man nicht mehr in der Lage ist, mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten.halbe Erwerbsminderungsrente
Die halbe Erwerbsminderungsrente bekommt der Arbeitnehmer, der noch täglich zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann.
Die Erwerbsminderungsrente leistet allerdings nur dann, wenn die geforderte Wartezeit erfüllt und entsprechende Pflichtbeiträge vor der Erkrankung gezahlt wurden. Hierdurch haben Berufsanfänger und Studenten fast keinerlei staatlichen Schutz. Dabei muss beachtet werden, dass auch der, der die Voraussetzungen erfüllt, mit hohen Einbußen rechnen muss. Denn die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt nur noch einen Bruchteil des bisherigen Einkommens. Diese Rente ist definitiv zu wenig, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt für den Fall der Berufsunfähigkeit. Kann der zuletzt ausgeführte Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden, leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente.
Die Grundfähigkeitsversicherung sichert im Gegensatz dazu nicht den Beruf, sondern bestimmte, definierte Fähigkeiten ab. Hierzu gehören beispielsweise Sehen, Sprechen, Hören, Bücken, aber auch Fähigkeiten wie Treppensteigen, Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Autofahren. Die Leistung wird auch hier grundsätzlich in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt.