Grundfähigkeits­absicherung

  • Im Schadensfall erfolgt generell eine monatliche Auszahlung, auch Rente genannt. Die Höhe dieser Auszahlung wird beim Vertragsabschluss definiert. Durch das in allen Tarifen enthaltene Mobilitätspaket der KlinikRente Grundfähigkeitsabsicherung besteht zusätzlich bei Verlust einer der Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Nutzung ÖPNV oder Autofahren im Schadensfall einmalig die Möglichkeit, eine Auszahlung von bis zu 12 Monatsrenten zu bekommen. Damit können z. B. Umbauten in der Wohnung oder des Autos vorgenommen werden. Die ursprünglich versicherte Rente reduziert sich daraufhin entsprechend bis zum Ende der Leistungsdauer. Zusätzlich wird bei Verlust einer versicherten Grundfähigkeit infolge eines Arbeits- oder Arbeitswegeunfalles eine Einmalleistung in Höhe von 3 Monatsrenten ausgezahlt.

  • Eine Unfallversicherung schützt für den Fall, dass infolge eines Unfalls eine körperliche Beeinträchtigung entsteht. Dabei ist zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung zu unterscheiden. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt im Schadensfall nur, wenn Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Weg von und zur Arbeit passieren. Die private Unfallversicherung leistet beispielsweise auch bei Unfällen im Freizeitbereich. Dennoch sind bei beiden Unfallversicherungen der Leistungsauslöser ein erfolgter Unfall und die daraus längerfristig andauernden gesundheitlichen Erkrankungen. Wenn eine dauerhafte Erkrankung entsteht, ohne dass ein Unfallereignis vorausgegangen ist, leistet die Unfallversicherung nicht. Die Leistung einer Unfallversicherung wird meist als Kapital ausgezahlt.

    Eine Grundfähigkeitsversicherung leistet, wenn eine oder mehrere im Vertrag versicherte Grundfähigkeiten infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall verloren werden. Dies kann unter anderem infolge eines Unfalles passieren, aber es ist keine Voraussetzung für die Leistung. Dies bedeutet gleichzeitig, dass der Versicherungsschutz der Grundfähigkeitsversicherung viel weitreichender ausfällt als bei einer Unfallversicherung. Es können hier auch Grundfähigkeiten wie Pflegebedürftigkeit, Demenz, Geistige Leistungsfähigkeit (Intellekt), Eigenverantwortliches Handeln (Betreuung) und sogar Schizophrenie und schwere Depression mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Die Absicherung einer Grundfähigkeit ist somit umfassender als die bloße Absicherung eines Unfalls.

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt für den Fall der Berufsunfähigkeit. Kann der zuletzt ausgeführte Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden, leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente.

    Die Grundfähigkeitsversicherung sichert im Gegensatz dazu nicht den Beruf, sondern bestimmte, definierte Fähigkeiten ab. Hierzu gehören beispielsweise Sehen, Sprechen, Hören, Bücken, aber auch Fähigkeiten wie Treppensteigen, Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Autofahren. Die Leistung wird auch hier grundsätzlich in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt.

  • Das hängt ganz von der individuellen Lebenssituation ab. Je nach individuellen beruflichen Anforderungen kann die Grundfähigkeitsabsicherung eine sinnvolle Alternative oder auch einen ergänzenden Versicherungsschutz darstellen.

  • Sollte bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorliegen, wird der finanzielle Absicherungsbedarf für eine Grundfähigkeitsversicherung genauer geprüft. Abhängig von der bereits vorhandenen Absicherung kann die Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Ergänzung zum derzeitigen Berufsunfähigkeitsschutz darstellen.

  • Darauf gibt es keine absolute Antwort. Es kommt auf den persönlichen Bedarf und verschiedene Faktoren wie Absicherung ohne psychische Erkrankungen, ausgeübter Beruf und Budget an. Eine individuelle Beratung ist dabei der beste Weg, um genau zu bestimmen, welche Absicherung möglich und sinnvoll ist.

  • Doch, auch innerhalb unserer Grundfähigkeitsversicherung müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Je nach gewünschtem Leistungspaket sind diese jedoch weniger umfangreich.

  • Ob eine Grundfähigkeit trotz einer Vorerkrankung abgeschlossen werden kann, hängt von der entsprechenden Vorerkrankung und dem gewünschten Leistungspaket innerhalb der Grundfähigkeitsversicherung ab. In der Beratung kann jedoch schnell geprüft werden, ob und in welchem Leistungsumfang der Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung möglich ist.