Personaluntergrenzen - was sich für Krankenhäuser ändern wird

Personaluntergrenzen – Was sich für Krankenhäuser ändern wird

Personalentwicklung

Von KlinikRente — 09.08.2018

Personaluntergrenzen – Was sich für Krankenhäuser ändern wird

Update vom 23.08.2018:
Nachdem sich DKG und GKV bei den Verhandlungen um Personaluntergrenzen nicht einigen konnten, hat sich das Bundesministerium für Gesundheit eingeschaltet und Pflegepersonaluntergrenzen für vier pflegeintensive Bereiche beschlossen. Ab dem ersten Januar 2019 wird es Untergrenzen für Personal auf der Intensivmedizin, der Kardiologie, der Unfallchirurgie und der Geriatrie geben. Die Untergrenzen werden je Station und Schicht am Verhältnis zwischen Patienten und Personal bemessen. Demnach darf eine Pflegekraft auf der Intensivstation in der Woche während der Tagschicht nur noch zwei Patienten betreuen. Die Einhaltung der Untergrenze wird am monatlichen Durchschnittswert kontrolliert.

Seit 2015 sind Personaluntergrenzen im Krankenhaus Thema der Bundesregierung. Zum 1. Januar 2019 sollen diese verbindlich für sogenannte „pflegesensitive Bereiche“ eingeführt werden. Doch was bedeutet „pflegesensitiv“ überhaupt und welche Veränderungen wird es für Krankenhäuser und Pflegepersonal in Zukunft geben?

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollte ursprünglich bis zum 31. Juni 2018 Regelungen für die geplanten Personaluntergrenzen in der Pflege festgelegt haben. Nach einer gescheiterten Verhandlungsrunde Ende Juli 2018 sind konkrete Richtlinien für die neue Untergrenze nicht bestimmt. Dennoch soll das Gesetz Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Fest steht, dass es nur in sogenannten „pflegesensitiven Bereichen eingeführt werden soll. Ob die Regelung später ausgeweitet wird, entscheidet die Bundesregierung. Diese plant mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz die Einführung von Untergrenzen in allen bettenführenden Bereichen.

Was sind „pflegesensitive Bereiche“?

Als pflegesensitiv sollen Bereiche mit besonders hohem Pflegeaufkommen gelten. Laut dem Deutschen Pflegerat hängt die Anzahl des Pflegepersonals in pflegesensitiven Bereichen sehr stark mit dem Vorkommen von unerwünschten Ereignissen wie beispielsweise Infektionen von Operationswunden zusammen. Nach dem Pflegerat kommt es häufiger zu unerwünschten Ereignissen, wenn ein Mangel an Pflegepersonal besteht.

Von der Arbeitsgruppe festgelegt sind bisher sechs Bereiche, in denen es in Zukunft Personaluntergrenzen geben soll: in der Altersmedizin, Neurologie, Herzchirurgie, Kardiologie, Unfallchirurgie und Intensivmedizin. Zum ersten Januar 2019 soll es zunächst auf intensivmedizinischen und altersmedizinischen Stationen zu Untergrenzen kommen. Endgültig entscheiden will sich die Arbeitsgruppe hierzu aber erst Ende September 2018.

Grafik Pflegesensitiver Bereich

Wie soll die Personaluntergrenze berechnet werden?

Die genaue Ermittlung der Untergrenze war zunächst problematisch, da der Arbeitsgruppe aktuelle Daten zur Personalsituation in Krankenhäusern fehlten. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde mit einer repräsentativen Stichprobe für jeden der sechs als pflegesensitiv eingestuften Bereiche beauftragt, um genauere Werte über den aktuellen Personalstand zu erhalten. Die Ergebnisse der Untersuchungen fielen sehr unterschiedlich aus und variierten je nach Schicht, Pflegebedarf des einzelnen Patienten und dem Einsatz von ausgebildeten Pflegekräften oder Hilfskräften. Aufgrund der unterschiedlichen Ergebnisse soll es laut Dr. Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung Krankenhäuser beim GKV-Spitzenverband, ein differenziertes System mit verschiedenen Personaluntergrenzen geben. Genau berechnet werden diese mithilfe einer mathematischen Funktion, wonach die Kliniken Personal aufstocken sollen, die bei dem Verhältnis von der Anzahl der Patienten zur Zahl der Pflegekräfte im untersten Viertel oder in den untersten 10 Prozent liegen. Über den genauen Grenzwert sind sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung noch uneinig. Sollten sich die beiden Verbände weiterhin nicht einigen können, wird das Bundesgesundheitsministerium über den Grenzwert der Untergrenze entscheiden.

Wie wird die neue Regelung umgesetzt?

Die Untergrenzen sollen in mehreren Stufen eingeführt werden, um die Einhaltung der neuen Regelung zu kontrollieren. In der ersten Stufe müssen die Krankenhäuser das von ihnen eingesetzte Personal in den genannten Bereichen melden. Aus den Zahlen wird ein monatlicher Durchschnittswert für die Einhaltung der Untergrenzen errechnet. Zusätzlich sind die Kliniken dazu verpflichtet, die Schichten, in denen zu wenig Personal eingesetzt wurde, zu melden. In der zweiten Stufe sollen die Ergebnisse des ersten Jahres Anfang des Jahres 2019 ausgewertet werden, um anschließend festzulegen, wie viele Pflegekräfte mindestens pro Schicht im Einsatz sein müssen. Kontrolliert werden die Krankenhäuser und Kliniken von einer neu eingerichteten Schiedsstelle. Bei Nichteinhaltung der Untergrenze müssen die Einrichtungen mit Abzügen bei der Vergütung rechnen.

Was bedeutet das für Krankenhäuser?

Da es bereits jetzt viele offene Stellen in der Pflege gibt, wird die Erfüllung der neuen Untergrenzen eine Herausforderung für die Krankenhäuser darstellen. Wie lange die Einrichtungen Zeit haben, um das fehlende Personal aufzustocken, ist noch unklar.

Alle wichtigen Termine im Überblick:

Personaluntergrenzen Timeline 2018 09

Was sagen die Kritiker?

Besonders die Bezeichnung „pflegesensitiver Bereich” wird sehr stark kritisiert, da der Begriff vielen als zu unspezifisch erscheint. Ein Bereich könnte demnach vieles sein und ist nicht auf Abteilung oder Station beschränkt. Außerdem befürchten Kritiker, dass die Einschränkung der Untergrenze auf bestimmte Bereiche nur dazu führt, dass Pflegepersonal von einer Station ohne Untergrenze zu einer pflegesensitiven Station geschoben wird, ohne die dann fehlenden Kräfte auf der unbegrenzten Station zu ersetzen. Ver.di lehnt die Begrenzung auf pflegesensitive Bereiche deshalb ab und fordert nach eigenen Zählungen eine Aufstockung des generellen Pflegepersonals um 22 Prozent.

Auch besteht die Befürchtung, dass Kliniken, die über der Personaluntergrenze liegen, ihr eingesetztes Personal an die unterste Grenze anpassen und weniger Pflegekräfte als vorher einsetzen. Ebenfalls befürchtet wird ein vermehrter Einsatz von Leasing-Kräften, die nicht ausreichend über die Prozesse und Abläufe des jeweiligen Krankenhauses aufgeklärt sind.

Viele kritische Stimmen halten die Kürzungen der Vergütungen bei Nichteinhaltung der Untergrenze für zu inkonsequent und fordern härtere Maßnahmen wie zum Beispiel die Schließung der betroffenen Bereiche.

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Unabhängig von den im kommenden Jahr eingeführten Personaluntergrenzen plant das Bundesministerium für Gesundheit das sogenannte Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Demnach sollen ab 2020 unter anderem generelle Personaluntergrenzen in allen bettenführenden Abteilungen eingeführt werden. Das Gesetz wurde am 1. August vom Bundeskabinett beschlossen.

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