Angestellte Betriebliche Altersvorsorge
Früher in Rente oder im Alter mehr haben? Ja, das geht!
Alles auf einen Blick
So funktioniert die Betriebsrente
Im Gegensatz zum privaten Sparen können Sie mit der betrieblichen Altersversorgung mehr als doppelt so viel für Ihr Alter zurücklegen.
Wie das funktioniert? Ganz einfach. Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber einen Betrag, der aus Ihrem Bruttoeinkommen für Ihre Altersversorgung umgewandelt wird – die sogenannte Entgeltumwandlung. Dieser Betrag wird ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben direkt in Ihre Altersversorgung eingezahlt.
Mit doppeltem Beitrag besser vorsorgen
Die wichtigsten Vorteile im Detail
Wichtige
Fragen
Ja, denn Sie profitieren auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich von der Steuerfreiheit. Die Versteuerung findet erst bei der Auszahlung im Alter statt. Aber dann ist die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger. Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“ die Entgeltumwandlung Arbeitnehmern über 55 Jahren besonders empfohlen.
Ja, denn gerade dann kommt es auf jeden Euro Förderung an. Ganz besonders rechnet sich die betriebliche Altersversorgung in der Lohnsteuerklasse 5.
Ja, allerdings fallen im Ruhestand in der Regel deutlich geringere Steuern an. Daher spart man mit dem System.
Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, hat man aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Ab 2020 müssen Betriebsrentner aber nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 176,75 Euro im Monat (Wert für 2024) liegt. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Sofern man privat krankenversichert ist, ergeben sich keine Beitragspflichten.
Alles auf einen Blick
Durch die staatliche Förderung wird Ihr Eigenbeitrag in etwa verdoppelt.
Ihre Betriebsrente ist auch zu einem vorzeitigen Renteneintritt ab dem 62. Lebensjahr flexibel verfügbar.
Sie entscheiden zwischen lebenslanger Rente und Kapitalauszahlung.
So funktioniert die Betriebsrente
Im Gegensatz zum privaten Sparen können Sie mit der betrieblichen Altersversorgung mehr als doppelt so viel für Ihr Alter zurücklegen.
Wie das funktioniert? Ganz einfach. Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber einen Betrag, der aus Ihrem Bruttoeinkommen für Ihre Altersversorgung umgewandelt wird – die sogenannte Entgeltumwandlung. Dieser Betrag wird ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben direkt in Ihre Altersversorgung eingezahlt.
Mit doppeltem Beitrag besser vorsorgen
Die wichtigsten Vorteile im Detail
Der Arbeitgeber zahlt mit ein
Viele Arbeitgeber zahlen einen Zuschuss zur Betriebsrente.
Sicherheit, egal was passiert
Ihre Altersversorgung ist Insolvenz-geschützt und Hartz IV-sicher.
Ein bewährtes System
Die betriebliche Altersversorgung existiert bereits seit 1832. Ein System, das sich seit über 180 Jahren bewährt hat.
Wichtige
Fragen
Ja, denn Sie profitieren auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich von der Steuerfreiheit. Die Versteuerung findet erst bei der Auszahlung im Alter statt. Aber dann ist die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger. Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“ die Entgeltumwandlung Arbeitnehmern über 55 Jahren besonders empfohlen.
Ja, denn gerade dann kommt es auf jeden Euro Förderung an. Ganz besonders rechnet sich die betriebliche Altersversorgung in der Lohnsteuerklasse 5.
Ja, allerdings fallen im Ruhestand in der Regel deutlich geringere Steuern an. Daher spart man mit dem System.
Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, hat man aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Ab 2020 müssen Betriebsrentner aber nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 176,75 Euro im Monat (Wert für 2024) liegt. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Sofern man privat krankenversichert ist, ergeben sich keine Beitragspflichten.