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13. Personalkongress
der Krankenhäuser – Pressebericht

Presse

Von KlinikRente | Fotos: Nils Lucas — 18.10.2017

13. Personalkongress
der Krankenhäuser – Pressebericht

Das Thema Digitalisierung und die Auswirkungen auf die Personalarbeit in den Krankenhäusern stand im Mittelpunkt des Personalkongresses 2017. Mit über 300 Teilnehmern war dieser wiederum frühzeitig ausgebucht. Aktuelle Entwicklungen der Tarifpolitik und ganz praktische Fragen des Arbeitsrechts, wie Arbeitnehmerüberlassung und Patientensicherheit, standen ebenfalls im Fokus der Veranstaltung.

Zu Beginn informierte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft e. V. (DKG), Georg Baum, über die aktuelle politische Situation und die sich daraus ergebenden Herausforderungen für die Krankenhäuser. Anschließend ging Jan Neuhaus, Geschäftsführer des Dezernates III der DKG, auf die konkreten Herausforderungen der Digitalisierung ein. Er forderte, dass die Gesetzgebung klare Leitplanken schaffen muss. Zum Beispiel: Was bedeutet „sichere“ Kommunikation ganz konkret für den Krankenhaussektor? Er unterstrich, dass Effizienz nur durch ein proaktives Umdenken erreicht werden kann. Die IT-Mitarbeiter müssen eine neue Rolle im Unternehmen erhalten; z. B. „vom Haustechniker zum CIO“. Die neuen Anforderungen an die Software erfordern personelle Ressourcen und Investitionen. Es geht nicht nur um schnellere, sondern vor allem um ganz neue Prozesse.

Im Anschluss verdeutlichte Christoph Keese, Executive Vice President der Axel Springer SE und Buchautor, den großen Nachholbedarf, den er in Sachen Digitalisierung gerade in Deutschland sieht. Dabei blickte er auch auf persönliche Erfahrungen aus sechs Monaten Silicon Valley zurück. Er zeigte auf, warum die digitale Transformation auch ein Umdenken im Gesundheitswesen erfordert und wie die Markteinflüsse von Plattformunternehmen die klassischen Marktmechanismen auf den Kopf stellen. Vermittler von Dienstleistungen übernehmen die Macht und verdienen deutlich mehr als die Erbringer der Leistung. Was ist, wenn die eigene Marke zukünftig in den Hintergrund rückt und die Plattformen über den Kundenzufluss entscheiden? Eindringlich warnte er davor, zu glauben, dass bestimmte Bereiche von diesen Entwicklungen nicht betroffen sein könnten. Die „Angriffe“ kommen regelmäßig aus Richtungen, aus denen man es nicht erwartet.

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Am Nachmittag berichteten Michael van Loo vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Volker Pape von der Gesundheit Nordhessen GmbH über ganz praktische Wirkungen und Chancen der Digitalisierung. Von der digitalen Personalakte über E-Recruiting und elektronischer Dienstplanung in Hamburg bis hin zu den Erfahrungen mit e-Learning in Kassel wurde mit den Teilnehmern über die positiven Effekte und Erfahrungen der digitalen Welt berichtet. „Das medizinische Wissen verdoppelt sich derzeit alle vier Jahre und um dieser Wissensexplosion stand zu halten, müssen neue, innovative Wege beschritten werden“, so Pape. Ganz nach dem Motto „Anyone, Anytime, Anywhere“.

Traditionell ging es anschließend um Fragen der Tarifpolitik. Dr. Dirk Tenzer, Vorstand des Klinikums Oldenburg und Vorsitzender des Gruppenausschusses für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen der VKA und des KAV Niedersachsens, gewährte einen Einblick in die Auswirkungen der aktuellen Tarifverträge und stellte dabei auch die Frage: „Was kommt danach?“.

„Es ist wichtig, die Ausbildung in die richtige Qualität zu bringen“, so Tenzer. Er forderte auch, dass Vorgaben für die Personalbemessung der Pflege bundeseinheitlich erfolgen. Darüber hinaus seien die Gewerkschaften aufgefordert, auch Tarifverträge ZUSI und soziale Dienste durch entsprechende Anwendungsvereinbarungen umzusetzen. Im Weiteren ging er darauf ein, dass mit der weiteren Digitalisierung auch eine erhöhte Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung einhergeht. Die Verteilung von Arbeitsvolumen sowie der Ausbau tariflicher Öffnungsregelungen seien unerlässlich.

Der Leiter des Referats Tarifpolitik, Christian Twardy, hob die Bedeutung der sorgfältigen Abwägung der Risiken und Chancen beim Arbeiten 4.0 hervor. Er führte aus, dass Digitalisierung nicht auf die vermeintlich notwendige Flexibilisierung der Arbeitszeit reduziert werde. Digitalisierung erfordert unter anderem die Investition etwaiger Zeit- und Effizienzgewinne in die Patientenversorgung und IT-spezifische Aus-, Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten unter Berücksichtigung höchstmöglicher Sicherheitsstandards. Denn die Beschäftigten bleiben auch bei zunehmender Digitalisierung der wichtigste Faktor für ein nachhaltiges und qualitativ hochwertiges Gesundheitssystem.

„Digitalisierung im Krankenhaus braucht rechtliche und ethische Normen“, stellte Sylvia Bühler, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes, in den Fokus. Gesundheitsberufe verbinden mit der Digitalisierung Zeitgewinnung durch eine Entlastung bei der Dokumentation und Archivierung. Doch es gibt hierbei noch verschiedene weitere Aspekte, die das Berufsbild verändern können. Nach Expertenmeinungen unterliegen die Berufe in der Gesundheitsbranche keiner hohen Gefährdung, durch Automatisierung ersetzt zu werden. Damit sich die Beschäftigten angstfrei auf eine neue Entwicklung einlassen können, müsse auch dafür gesorgt sein, dass auch der Gesundheitszustand der Beschäftigten im Auge behalten wird. Sie wies dabei auf den BKK Gesundheitsatlas 2017 hin. In diesem wird ein überdurchschnittlich hoher Anteil mit schlechter Arbeitsfähigkeit in der Gesundheits- und Krankenpflege attestiert.

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Am 2. Kongresstag ging es vorrangig um rechtliche Rahmenbedingungen und ganz konkrete Erfahrungen aus bestimmten Bereichen. Dr. Christopher Liebscher LL.M. (Penn) von Rechtsanwälte und Steuerberater Meyer-Köring zeigte die Auswirkungen der Neuregelungen zur Arbeitnehmerüberlassung. Durch den § 8 AÜG Equal-Pay / Equal Treatment soll sichergestellt sein, dass den Leiharbeitnehmern für die Zeit der Überlassung wesentliche Arbeitsbedingungen wie bei vergleichbaren Arbeitnehmern einschließlich des Arbeitsentgelts zugesichert werden.

Was bei einem Verdacht auf Gefährdung des Patientenwohls zu unternehmen ist, führte Rechtsanwältin Dr. Carolin Kraus den Zuhörern vor Augen. Laut dem LAG Köln können Sorgfaltspflichtverletzungen im besonders gefahrgeneigten Arbeitsumfeld am Arbeitsplatz Krankenhaus ausreichend sein, um eine Kündigung aus wichtigem Grund zu rechtfertigen. Denn, „wenn Mitarbeiter Fehler machen, hat dies auch immer eine arbeitsrechtliche Komponente“, so Carolin Kraus.

Ganz unter dem Motto „Die Entwicklung eines ganzheitlichen Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) mit dem Fokus, Mitarbeiter auch in Lebenskrisen zu unterstützen“ berichteten Herr Björn Kölking und Frau Dr. Sabine Woltering vom St. Franziskus Krankenhaus Münster von ganz praktischen Erfahrungen bei der Umsetzung eines ganzheitlichen BGM. Nicht nur die Verhaltensprävention bezogen auf die einzelnen Mitarbeiter und die Verhältnisprävention mit dem Fokus auf das Unternehmen seien hier von Bedeutung. Nur mit einem ganzheitlichen Ansatz kann Lebenskrisen vorgebeugt werden bzw. in unvermeidbaren Krisen geholfen werden.

Andreas Röbl und Alexander Ebert vom Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg berichteten gemeinsam mit Luise Müller von der Bundesagentur für Arbeit von Erfahrungen mit der Anwerbung und Integration ausländischer Pflegekräfte. Das Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg entschied sich im September 2015 für das Projekt und konnte somit Vorstellungsgespräche in Belgrad und Sarajevo vornehmen und im Februar 2016 die erste Einreise organisieren. Dies wurde durch Integrationsworkshops für Arbeitgeber durch das GIZ flankiert. Die Zielsetzung hierbei sei stets die dauerhafte Bindung der Pflegekräfte an Deutschland und an das eigene Haus. Die bisherigen Erfahrungen waren durchgängig positiv.

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Unter dem Titel: „Aktuelle Fragen der betrieblichen Altersversorgung“ führte Herr Hubertus Mund den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Notwendigkeit zusätzlicher Altersversorgung vor Augen. Aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung belegen, dass Frauen 57 % weniger Rente als Männer bekommen. Der Vorstand im Fachverband für betriebliche Versorgungswerke e. V. und Geschäftsführer des Versorgungswerkes KlinikRente wies darauf hin, dass in den Krankenhäusern diese Differenz zu Ungunsten der Frauen trotz der Zusatzversorgung tendenziell noch größer ausfalle. Der Grund dafür sei die spezifische Beschäftigungssituation, da zu fast 80 % Frauen beschäftigt seien. Aus familiären Gründen verbindet sich für die Frauen Teilzeitbeschäftigung oft noch mit einer gebrochenen Beitragsbiografie. Zudem falle es durch die hohe psychische und physische Belastung den Krankenschwestern besonders schwer, erst mit 67 in Rente zu gehen. All diese Faktoren führen für viele Frauen im Krankenhaus zu Rentenansprüchen, die durchaus unter das Grundsicherungsniveau fallen können. Hier helfe nur zusätzliche Vorsorge und da biete das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) viele neue Möglichkeiten, soziale Verantwortung für die Arbeitnehmer mit einer verbesserten Arbeitgeberattraktivität zu verbinden. Die Stichworte: Die Steuerfreiheit wurde erweitert, bei kleinen Renten wird ein neuer Nichtanrechnungsbetrag und für die Arbeitgeber eine neue Steuerförderung von bis zu 30 % eingeführt. Deshalb seien die Krankenhäuser, aufgerufen sich aktiv zu informieren, um die Chancen des neuen Gesetzes zu nutzen und mit den neuen jetzt zur Verfügung stehenden Digitalisierungsprogrammen die Personalabteilungen zu entlasten.

Ein gewohnt rasantes und humorvolles Update zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich der „Digitalisierung in der Arbeitswelt Krankenhaus“ bot Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Bonn. Mit Praxisfällen im Zusammenhang mit den bestehenden Gesetzen zur Gleichstellung in Verbindung mit der ab Mai 2018 geltenden neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) führte Prof. Thüsing anschaulich vor Augen, dass für die Personalmanager die Digitalisierung nicht nur zu Vereinfachungen führt, sondern auf diesem Weg auch viele neue Risiken liegen. Zudem sei mit dieser neuen Datenschutzregelung ein drastisch erhöhter Sanktionsrahmen verbunden, sodass eine Nichtbeachtung zu empfindlichen Geldstrafen führen könne. Hier sei nichts auf die leichte Schulter zu nehmen und schon im Vorfeld sei das Personalmanagement in der Pflicht, sich zu informieren, um geeignete Vorkehrungen zu treffen.

Der 14. Personalkongress für Krankenhäuser findet am 8. und 9. Oktober 2018 in Potsdam statt. Plätze können bereits jetzt hier reserviert werden.