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Arbeitsrecht in Zeiten der Digitalisierung

Personalentwicklung

Von KlinikRente | Fotos: Patrick Schulze — 09.01.2020

Arbeitsrecht in Zeiten der Digitalisierung

Interview mit Dr. Carolin Kraus, MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater

Das Gesundheitswesen befindet sich im Wandel und die Digitalisierung nimmt zu. Doch wie sollten Krankenhäuser mit diesen Veränderungen in Bezug auf das Arbeitsrecht umgehen? Die Anwältin Dr. Carolin Kraus erklärt, welche arbeitsrechtlichen Herausforderungen die Digitalisierung und der Fachkräftemangel mit sich bringen.


Welche Schnittstellen gibt es zwischen Mensch und Maschine im Krankenhaus?

Meine Erfahrung als Anwältin im Krankenhausbereich zeigt, dass der Bereich des Arbeitsrechts auch in Zeiten der Digitalisierung immer bedeutsamer wird. Die Veränderungen an der Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine wirken sich auf die Realität der Arbeitsverhältnisse von Menschen aus. Ärzte erbringen bereits jetzt robotergestützte Operationen, Arbeitnehmer können sich online Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen lassen und müssen im Alltag zunehmend mit digitalen Prozessen arbeiten. Damit verändern sich die Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmer. Am Ende geht es im Arbeitsrecht damit weiterhin um den Menschen.

Und welche arbeitsrechtlichen Herausforderungen gibt es da konkret?

Das Arbeitsrecht ist insgesamt ein Bereich, der erheblichen Veränderungen ausgesetzt ist, weil es sich um den Rechtsbereich mit der geringsten Halbwertszeit handelt. Deshalb besteht die Herausforderung schon darin, dass man sowohl die gesetzlichen Entwicklungen als auch die Rechtsprechung immer im Blick haben und auf aktuelle Änderungen reagieren muss.

Zwar kennen sich Anwälte mit dem aktuellen Stand der Rechtslage aus, aber auch das Krankenhaus sollte hierzu möglichst aktuell informiert sein. Führungskräfte und Mitarbeiter sollten sich regelmäßig über Entwicklungen im Arbeitsrecht erkundigen. Nur so ist es möglich, auf Veränderungen akut zu reagieren und gemeinsam mit seinem Team und Experten nach Lösungen zu suchen.

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Welche drei Tipps können Sie Krankenhäusern geben, damit sie die arbeitsrechtlichen Herausforderungen meistern können?

Man sollte zuhören können, gut auf die Mitarbeiter eingehen, aber auch Sanktionen ergreifen, wenn es erforderlich ist. Und das aus meiner Sicht immer mit dem aktuellen Blickwinkel. Natürlich hilft es an dieser Stelle, wenn man sich bei Anwälten über neue Entwicklungen informiert. Wir unterstützen Krankenhäuser auch bei Einzelfällen. Insbesondere im Umgang mit Mitarbeitern bieten wir unsere Hilfe an, damit die Kliniken arbeitsrechtlich keinen Schiffbruch erleiden.

Wie sehen die Sanktionen konkret aus oder wie können diese aussehen?

Nun, es gibt natürlich viele Wege, gutes Verhalten zu prämieren und schlechtes zu sanktionieren. Im Arbeitsrecht gibt es leider oft schwierige Fälle. Man kann Abmahnungen aussprechen und im Extremfall auch Kündigungen. Und solche Fälle muss man sehr sorgfältig begleiten, weil die Arbeitsgerichte in Bezug auf die Arbeitgeberseite sehr streng sind. Das bedeutet, dass man sich keine formalen Fehler erlauben darf. Man muss den Betriebsrat oder die Mitarbeitervertretung mit einbinden und vorsichtig sein, denn wenn man eine Kündigung ausspricht, sollte diese vor dem Arbeitsgericht auch standhalten.

Welche großen Herausforderungen kommen Ihrer Meinung nach auf die Krankenhäuser in Bezug auf Personalarbeit in den kommenden zwei bis drei Jahren zu?

In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für Krankenhäuser schwierig, gleichzeitig mit Unterbesetzung und schlechten Leistungen von Mitarbeitern in der richtigen Weise umzugehen. Und darin liegt natürlich auch ein gewisser Widerspruch. Diese Umstände erfordern eine sehr saubere Personalarbeit, die immer dafür Sorge trägt, dass man sich von einzelnen Mitarbeitern, die nicht in das Unternehmen passen, trennt, ohne dabei die leistungsstarken Mitarbeiter zu verschrecken. Das ist sicherlich eine Herausforderung, die man auch arbeitsrechtlich aufnehmen muss.


Dr. Carolin Kraus arbeitet als Fachanwältin für Arbeitsrecht bei MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen in den Branchen Medizin und Soziales berät und vertritt sie vorwiegend Akteure des Gesundheitswesens, darunter Krankenhäuser, kirchliche Träger und gemeinnützige Institutionen.

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