Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben können betriebliche Altersversorgungen nach einem Dienstaustritt durch Übertragung der Versicherungsnehmer-eigenschaft auf die versicherte Person zur Weiterführung als Einzelversicherung oder auf einen Nachfolgearbeitgeber bei einem Unternehmenswechsel unter der Voraussetzung, dass das neue Unternehmen einer Weiterführung des Vertrages zustimmt, mitgenommen und unverändert weitergeführt werden.
Die Abmeldung zum Dienstaustritt erfolgt generell durch das bisherige Unternehmen an Allianz (federführend bei KlinikRente). Die entsprechenden Abmeldeformulare für Arbeitgeber sind nachfolgend verlinkt:
- Abmeldeformular für Direktversicherung und Pensionskasse
- Abmeldeformular Pensionsfonds
- Abmeldeformular Unterstützungskasse
Übersicht über die Weiterführungsmöglichkeiten:
- Sie können Ihre Altersvorsorge bei Ihrem neuen Arbeitgeber betrieblich weiterführen. Hierfür stellen wir Ihnen folgende Unterlagen zur Verfügung: Erklärung zur betrieblichen Weiterführung. Für den Durchführungsweg Pensionsfonds verwenden Sie bitte dieses Formular.
- Kommt die Weiterführung über einen neuen Arbeitgeber nicht in Frage, besteht einerseits die Möglichkeit, Ihre Altersvorsorge privat beitragspflichtig weiterzuführen. Hinweis: Diese Option besteht nur für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Andererseits besteht auch die Möglichkeit, Ihre Altersvorsorge privat beitragsfrei weiterzuführen. Für beide Varianten rufen Sie uns bitte an oder schreiben uns eine E-Mail.
Hinweis:
Für den Fall, dass Ihr neues Unternehmen Ihnen anstelle einer Vertragsübernahme eine Deckungskapitalübertragung anbietet, wenden Sie sich bitte an den Vermittelnden (Berater/Beraterin) Ihres Vertrages oder direkt an Allianz.