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Azubis & Schüler Grundfähigkeitsabsicherung
Weil keiner so viel Zukunft hat wie du.

Alles auf einen Blick
Bei Verlust einer einzigen Grundfähigkeit besteht bereits Anspruch auf die volle Leistung.
Die Leistung erfolgt auch, wenn ich in meinem Beruf noch weiter arbeiten kann.
Der Tarif M sichert 18 Grundfähigkeiten ab. Ohne Fragen zur Psyche.
Warum absichern?
Grundfähigkeiten bilden die Basis.
Ganz gleich, ob Azubi als Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Hebamme oder Arzthelfer*in in einem Krankenhaus – jeder Mensch hat Fähigkeiten, die dafür sorgen, seinen Beruf tatsächlich ausüben zu können. Sprechen, Sehen, Heben, Bücken oder der Gebrauch der Arme: Diese, und viele weitere Fähigkeiten bilden das Fundament deiner beruflichen und persönlichen Existenz.
Eine Grundfähigkeitsversicherung fängt dich auf.
Bei deiner Arbeit im Ausbildungsbetrieb, in der Pflegeschule oder beim Lernen für die nächste Prüfung bist du auf deine Grundfähigkeiten angewiesen. Fällt durch dauerhafte körperliche Belastung, Krankheit oder einen Unfall eine dieser Fähigkeiten aus, kann es sein, dass du deinen Beruf nicht weiter ausführen kannst und dein Einkommen wegfällt.
Deshalb wird mit der Grundfähigkeitsabsicherung beim Verlust einer deiner Grundfähigkeiten eine monatliche Rente gezahlt, die dir hilft, finanziell unabhängig zu bleiben. Ganz egal, ob du deinen Beruf noch ausüben kannst oder nicht.
Ein einfaches, aber wichtiges Beispiel: Einmalhandschuhe
Im Umgang mit Menschen ist die Einhaltung der Hygiene unerlässlich. Was also, wenn du es nicht mehr schaffst , deine Einmalhandschuhe mit der einen Hand über die andere zu ziehen und wieder auszuziehen? Bei der KlinikRente Grundfähigkeitsabsicherung liegt hier bereits der Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs der Hände vor und du erhältst eine monatliche Rente.

Die wichtigsten Vorteile im Detail
Zusatzleistung für deine Fähigkeiten
Zusätzliche einmalige Leistung bei Verlust einer Grundfähigkeit durch einen Arbeits- oder Arbeitswegeunfall.
Schutz ab Verlust von nur einer Fähigkeit
Bis zu 22 deiner Grundfähigkeiten sind versicherbar. Die Leistung erfolgt bereits ab dem Verlust einer versicherten Grundfähigkeit.
Für deine Mobilität: schnelle Hilfe
Bei dem Verlust der Grundfähigkeiten Gehen, Nutzung ÖPNV, Treppensteigen oder Autofahren ist ein Vorschuss der Rente als Kapital möglich.
Unsere Leistungen
Tarif M
- 18 Grundfähigkeiten
- Geistige Leistungsfähigkeit (Intellekt)
- Eigenverantwortliches Handeln
- Schwere Depression
- Schizophrenie
Tarif L
- 18 Grundfähigkeiten
- Geistige Leistungsfähigkeit (Intellekt)
- Eigenverantwortliches Handeln
- Schwere Depression
- Schizophrenie
Tarif XL
- 18 Grundfähigkeiten
- Geistige Leistungsfähigkeit (Intellekt)
- Eigenverantwortliches Handeln
- Schwere Depression
- Schizophrenie
Das Restsehvermögen auf dem besseren Auge liegt unter Nutzung einer Sehhilfe bei maximal 5 %. Oder das Gesichtsfeld des besseren Auges ist so eingeschränkt, dass es höchstens 15 Grad Abstand vom Zentrum umfasst, sodass ein Gesamtgesichtsfeldwinkel von höchstens 30 Grad besteht.
Man ist nicht mehr in der Lage, 10 Minuten lang barfuß auf ebenem Boden zu stehen, ohne sich abzustützen.
Das Resthörvermögen beträgt auch unter Nutzung geeigneter Hilfsmittel auf beiden Ohren maximal 20 %.
Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit ist so weit eingeschränkt, dass man auch unter Nutzung geeigneter Hilfsmittel vom sozialen Umfeld nicht mehr verstanden wird, weil man Worte in keiner jeglichen bekannten, verständlichen Sprache spricht.
Es können weder 10 Meter entlang einer imaginären Linie mit geschlossenen Augen auf festem und ebenem Boden gegangen werden noch können 50 Schritte auf fester und ebener Stelle mit geschlossenen Augen getreten werden, ohne sich dabei um mindestens 45 Grad zur Seite zu drehen, bzw. es können mit geschlossenen Augen keine 60 Sekunden mehr auf fester und ebener Stelle ohne Fallneigung gestanden werden.
Mit der rechten oder mit der linken Hand kann eine handelsübliche Glühbirne oder LED-Birne nicht mehr in den dazugehörigen Schraubsockel einer Tischlampe hineingesteckt und so weit hineingedreht werden, dass die Birne leuchtet, und anschließend wieder vollständig herausgedreht werden. Oder: Ein Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs der Hände liegt auch vor, wenn die versicherte Person mit der rechten oder mit der linken Hand nicht mehr in der Lage ist, die für die Ausübung ihres Berufs erforderlichen Einmalhandschuhe der jeweils anderen Hand überzuziehen und wieder auszuziehen.
Es kann entweder nicht der rechte oder der linke Arm auf Schulterhöhe gehoben und in gestreckter Armhaltung zehn Sekunden lang gehalten werden oder ein 200 g leichter Gegenstand nicht mit dem rechten oder linken Arm auf einem Regal in Schulter- bzw. Brusthöhe platziert und wieder heruntergenommen werden.
Man kann sich aus eigener Kraft nicht mehr auf den Boden hinknien, ohne dabei maximal eine ununterbrochene Pause von höchstens einer Minute einzulegen, und danach wieder aufrichten.
Man kann sich nicht mehr so weit bücken, um zumindest mit einem Finger den Boden zu berühren, und sich danach wieder aufrichten.
Mit der linken oder mit der rechten Hand können mit einem Schreibstift nicht mindestens 5 Wörter mit jeweils mindestens 10 Buchstaben in Druckbuchstaben so geschrieben oder abgeschrieben werden, dass ein unbeteiligter Dritter diese Wörter lesen kann.
Man ist nicht mehr in der Lage, 20 Minuten auf einem orthopädischen Stuhl ununterbrochen zu sitzen, auch nicht mit Änderung der Sitzposition oder mit Abstützen auf Armlehnen.
Mit der rechten oder mit der linken Hand kann ein mit einem Griff versehener Gegenstand, der ein Gewicht von 5 kg hat, nicht von einem Tisch aufgehoben und 5 Meter weit getragen werden.
Es liegt ein Autonomieverlust infolge von Demenz vor. Dabei darf die Diagnose »Demenz« nach zwei unterschiedlichen Kriterien gestellt werden (Reisberg und Minimal-Mental-Status-Test).
Es liegt mind. Pflegebedürftigkeit des Pflegegrads 2 nach den Definitionen des SGB XI vor oder die Pflegebedürftigkeit besteht aufgrund des Hilfebedarfs bei 3 von 6 konkreten Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL). Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen oder mindestens 6 Monate bestanden haben.
Auch unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen) ist man nicht mehr in der Lage, eine Entfernung von 400 m gehend zurückzulegen, ohne dabei höchstens einmal eine ununterbrochene Pause von länger als einer Minute einzulegen.
Man ist ohne eine Pause von mindestens einer Minute nicht mehr in der Lage, eine Treppe von zwölf Stufen hinauf- und hinabzusteigen. Diese Beeinträchtigung kann nicht durch Verwendung eines Treppengeländers oder Treppenlaufs vermieden werden.
Die Pkw-Fahrerlaubnis muss nachweislich aus gesundheitlichen Gründen entzogen worden sein. Dies muss ein verkehrsmedizinisches Gutachten bestätigen.
Man kann aufgrund der motorischen Einschränkungen auch unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Haltegriffe) nicht mehr ohne fremde Hilfe in die Transportmittel (z. B. Straßenbahn, Bus, U-Bahn und S-Bahn) des ÖPNV ein- oder aus diesen aussteigen oder durch sie befördert werden.
Man ist in Bezug auf das Gedächtnis, das Konzentrationsvermögen, die Aufmerksamkeit, die Auffassungsgabe, die Orientierungsfähigkeit oder die Handlungsplanung so erheblich eingeschränkt, dass alltagsrelevante Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können.
Durch einen Bescheid des Betreuungsgerichts wird für mindestens sechs Monate ununterbrochen ein Betreuer bestellt.
Man leidet an einer diagnostizierten schweren Depression und war deshalb ununterbrochen mindestens 6 Wochen in stationärer Behandlung in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Fachklinik (3 Jahre Wartezeit).
Man leidet an einer diagnostizierten Schizophrenie und war deshalb ununterbrochen mindestens 6 Wochen in stationärer Behandlung in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Fachklinik (3 Jahre Wartezeit).
Ausgezeichneter
Schutz
Im erstmaligen großen stern-Test der Grundfähigkeitsversicherungen wurde das Angebot von KlinikRente mit Bestnoten bewertet. Der Tarif L der Grundfähigkeitsabsicherung von KlinikRente wurde mit der Wertung „ausgezeichnet“ benotet und erhielt das stern-Gütesiegel für die besten Grundfähigkeitsversicherungen.
Das unabhängige Rating des Analysehauses Morgen & Morgen bewertet
den Tarif L der Grundfähigkeitsabsicherung ebenfalls mit der Note
„ausgezeichnet“. Die Ratingagentur untersuchte neben den
Produkteigenschaften insbesondere die Kundenfreundlichkeit der Anbieter.
Das Rating spiegelt die hervorragenden Versicherungsbedingungen der Grundfähigkeitsabsicherung von KlinikRente wider.


Passt dieser Schutz zu mir?
Ich bin nicht sicher, ob ich noch abgesichert werden kann
Aus medizinischen Gründen konntest du dein Einkommen bisher nicht absichern? Dann ist die Grundfähigkeitsabsicherung für dich eine mögliche Variante. Im Tarif M sind keine Antragsfragen zu Psyche, Allergien etc. enthalten.
Meine Berufsgruppe ist sehr teuer
Es gibt Berufsgruppen, für die eine Berufsunfähigkeitsabsicherung aufgrund ihrer Risikogruppe recht teuer ist. Für diese Berufsgruppen kann die Grundfähigkeitsabsicherung eine gute Alternative sein.
Mein Job ist nicht versicherbar
Manche Berufsbilder lassen sich mit der Berufsunfähigkeitsabsicherung nicht versichern. Für Menschen in diesen Berufen ist die Grundfähigkeitsabsicherung eine gute Alternative, da mit dieser Absicherung fast alle Berufsbilder versicherbar sind.
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Wichtige
Fragen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt für den Fall der Berufsunfähigkeit. Kann der zuletzt ausgeführte Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden, leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente.
Die Grundfähigkeitsversicherung sichert im Gegensatz dazu nicht den Beruf, sondern bestimmte, definierte Fähigkeiten ab. Hierzu gehören beispielsweise Sehen, Sprechen, Hören, Bücken, aber auch Fähigkeiten wie Treppensteigen, Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Autofahren. Die Leistung wird auch hier grundsätzlich in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt.
Eine Unfallversicherung schützt für den Fall, dass infolge eines Unfalls eine körperliche Beeinträchtigung entsteht. Dabei ist zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung zu unterscheiden. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt im Schadensfall nur, wenn Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Weg von und zur Arbeit passieren. Die private Unfallversicherung leistet beispielsweise auch bei Unfällen im Freizeitbereich. Dennoch sind bei beiden Unfallversicherungen der Leistungsauslöser ein erfolgter Unfall und die daraus längerfristig andauernden gesundheitlichen Erkrankungen. Wenn eine dauerhafte Erkrankung entsteht, ohne dass ein Unfallereignis vorausgegangen ist, leistet die Unfallversicherung nicht. Die Leistung einer Unfallversicherung wird meist als Kapital ausgezahlt.
Eine Grundfähigkeitsversicherung leistet, wenn eine oder mehrere im Vertrag versicherte Grundfähigkeiten infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall verloren werden. Dies kann unter anderem infolge eines Unfalles passieren, aber es ist keine Voraussetzung für die Leistung. Dies bedeutet gleichzeitig, dass der Versicherungsschutz der Grundfähigkeitsversicherung viel weitreichender ausfällt als bei einer Unfallversicherung. Es können hier auch Grundfähigkeiten wie Pflegebedürftigkeit, Demenz, Geistige Leistungsfähigkeit (Intellekt), Eigenverantwortliches Handeln (Betreuung) und sogar Schizophrenie und schwere Depression mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Die Absicherung einer Grundfähigkeit ist somit umfassender als die bloße Absicherung eines Unfalls.
Ob eine Grundfähigkeit trotz einer Vorerkrankung abgeschlossen werden kann, hängt von der entsprechenden Vorerkrankung und dem gewünschten Leistungspaket innerhalb der Grundfähigkeitsversicherung ab. In der Beratung kann jedoch schnell geprüft werden, ob und in welchem Leistungsumfang der Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung möglich ist.
Doch, auch innerhalb unserer Grundfähigkeitsversicherung müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Je nach gewünschtem Leistungspaket sind diese jedoch weniger umfangreich.