Azubis Betriebliche Altersvorsorge
Vorsorge ist so 2043.
Alles auf einen Blick
Nichts im Leben ist geschenkt? Stimmt nicht ganz. Durch staatliche Förderung wird dein Beitrag in etwa verdoppelt.
Auch wenn’s noch etwas dauert: Mit der Betriebsrente kannst du bis zu fünf Jahre früher in Rente gehen.
Rente oder doch lieber Kohle? Du entscheidest selbst zwischen lebenslanger Rente und Kapitalauszahlung.
So funktioniert die Betriebsrente
Im Gegensatz zum privaten Sparen kannst du mit der betrieblichen Altersversorgung mehr als doppelt so viel für deine Rente zurücklegen. Wie das funktioniert? Ganz einfach. Du vereinbarst mit deinem Ausbildungsunternehmen einen Betrag, der aus deinem Bruttoeinkommen für deine Altersversorgung umgewandelt wird - die sogenannte Entgeltumwandlung. Dieser Betrag wird ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben direkt in deine Altersversorgung eingezahlt. Wenn du früh anfängst, kommt so auch schon mit kleineren Beträgen viel zusammen.
Doppelter Beitrag. Gleicher Preis.
Die wichtigsten Vorteile im Detail
Der Arbeitgeber zahlt mit ein
Viele Arbeitgeber zahlen einen Zuschuss zur Betriebsrente.
Sicher - egal was passiert
Deine Altersversorgung ist insolvenz-geschützt und Hartz IV-sicher
Ein bewährtes System
Die betriebliche Altersversorgung existiert bereits seit 1832 und hat sich seit über 180 Jahren bewährt.
Wichtige
Fragen
Ja, denn gerade dann kommt es auf jeden Euro Förderung an. Ganz besonders rechnet sich die betriebliche Altersversorgung in der Lohnsteuerklasse 5.
Ja, wenn der neue Arbeitgeber Mitglied des Versorgungswerks KlinikRente ist oder wird, kann die betriebliche Altersvorsorge einfach mitgenommen werden. Innerhalb des Versorgungswerkes KlinikRente erfolgt dann eine einfache Ummeldung. Nur in Branchenstandards wie der KlinikRente lässt sich Portabilität einfach und verwaltungsfreundlich für den Mitarbeiter und den Arbeitgeber organisieren.
Beispiele:
Bei einem Arbeitgeberwechsel nach der Ausbildung
Bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des Gesundheitswesens
Bei einem Wechsel zu einem Arbeitgeber, der nicht zum Gesundheitswesen gehört
Und in vielen anderen Fällen
Ja, bei Entgeltumwandlungen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung vermindert sich durch die Sozialversicherungsfreiheit auch die Leistung aus der gesetzlichen Rente. Eine Entgeltumwandlung in Höhe von 1.200 € jährlich mindert die monatliche Rente um 0,97 € (Wert für 2018). Diese Rentenminderung wird aber durch die Leistung aus der Entgeltumwandlung mehr als ausgeglichen.