Bundesregierung entlastet Betriebsrenten

Presse

Von KlinikRente — 03.12.2019

Bundesregierung entlastet Betriebsrenten

Vor wenigen Tagen hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Entlastung der Betriebsrentner beschlossen. Der Bundesrat hat der Umwandlung der bisherigen Freigrenze für die Krankenversicherung der Rentner in einen Freibetrag bereits zugestimmt.

Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die bei einer Krankenkasse pflichtversichert sind, werden durch das neue Gesetz „Zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ ab dem 01.01.2020 um 1,2 Milliarden Euro jährlich entlastet.

Für 2020 ergibt sich ein Freibetrag von 159,25 Euro. Dieser Freibetrag ist dynamisch und wird jährlich um die durchschnittliche Lohnentwicklung erhöht. Erst höhere Betriebsrenten werden mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt.

Rund 60 Prozent der Betriebsrentner bekommen aktuell weniger als 318 Euro Betriebsrente im Monat, sie werden – verglichen mit heute – höchstens den halben Krankenkassenbeitrag bezahlen. Auch die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet.

Von dem neuen Freibetrag werden auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner profitieren, deren Rentenbezug schon vor 2020 begonnen hat oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt.