Der Wettbewerb um Arbeitnehmer verschärft sich weiter, besonders im Gesundheitswesen. Gegenseitiges Abwerben und Kopfprämien werden immer mehr zur Normalität. Gleichzeitig hat die betriebliche Altersversorgung durch die Umwandlung der KV-Freigrenze in einen Freibetrag weiter an Attraktivität gewonnen. Bei der großen Mehrheit der Arbeitgeber und der Beschäftigten ist diese gute Nachricht noch nicht angekommen.
Deshalb macht es gerade jetzt Sinn, auf die Arbeitgeber zuzugehen und gemeinsam mit diesen attraktive bAV-Systeme zu installieren und die Beschäftigten über diese zusätzliche Attraktivität der Betriebsrenten zu informieren.
Unternehmen mit Zusatzversorgung:
Die Arbeitgeber im Gesundheitswesen, die durch eine Zusatzversorgung (VBL, ZVK, KZVK) bereits üppige Betriebsrenten bieten, haben in der Regel erhebliche Reserven, diesen Baustein der Attraktivität in die Köpfe der Beschäftigten zu tragen.
KlinikRente hat Ihnen einige Folien zusammengestellt, die Sie für Unternehmen mit Zusatzversorgung nutzen können.
WICHTIG: Bitte nutzen Sie zur Vorbereitung die Ansicht „Notizenseite“. Dort finden Sie eine Reihe von Anmerkungen und Hinweisen für Ihre Gespräche.
Unternehmen ohne Zusatzversorgung:
Arbeitgeber im Gesundheitswesen, die keine Zusatzversorgung (VBL, ZVK, KZVK) anbieten, haben in der Regel erheblichen Nachholbedarf, attraktive Formen der Betriebsrente zu bieten.
KlinikRente hat Ihnen einige Folien zusammengestellt, die Sie für Unternehmen ohne Zusatzversorgung nutzen können.
WICHTIG: Bitte nutzen Sie zur Vorbereitung die Ansicht „Notizenseite“. Dort finden Sie eine Reihe von Anmerkungen und Hinweisen für Ihre Gespräche.