Für Azubis: Schichtdienst – die rechtliche Seite
Was sollte ich als Azubi grundsätzlich über die rechtliche Seite des Schichtdienstes wissen?
Wenn du als Azubi vor dem Beginn der Ausbildung schon ein Praktikum oder eine Hospitation absolviert hast, haben deine Kolleginnen und Kollegen dich sicher schon über die verschiedenen Arbeitszeitmodelle des Schichtdienstes informiert. Detaillierte Ausführungen zu den Schichtfolgen und den Schichtwechseln oder zur Bezahlung von Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden findest du im Tarifvertrag. Du kannst dich aber auch persönlich bei der Personalabteilung informieren.
An einem Tag Spätschicht und am nächsten Frühdienst – ist das legal?
Ein Wechsel von der Spätschicht zum Frühdienst ist dann möglich, wenn die Ruhezeiten gemäß Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Das heißt, dass mindestens 10 Stunden zwischen dem Ende deines letzten und dem Beginn des nächsten Dienstes vergehen müssen. Dabei sind Wegezeiten nicht relevant, weil sie in der Person des Arbeitnehmers bzw. Azubis begründet sind. In manchen Krankenhäusern wird eine gesetzliche zulässige Ausnahmeregelung in Anspruch genommen. Hier kann die Ruhezeit durch spezielle Dienst-/Betriebsvereinbarungen auf 9 Stunden gekürzt werden. Genauere Auskünfte kann die Arbeitnehmervertretung geben.
Was kann ich machen, wenn mein Arbeitgeber die Ruhezeiten nicht einhält?
Sofern die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit nicht eingehalten wird, solltest du dies zunächst mit dem Vorgesetzten besprechen. Erfolgt hier keine Hilfe, kann der Betriebsrat bzw. die Mitarbeitervertretung helfen. Diese Stellen sind verpflichtet, auch den Arbeitgeber dahingehend zu überprüfen, ob er gesetzliche Vorgaben einhält.
Darf ein Azubi in der Nachtschicht arbeiten?
Diese Frage kann nur mit Verweis auf das Jugendarbeitsschutzgesetz und auf das Haftungsrecht beantwortet werden. Die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind zwingend einzuhalten. Haftungsrechtlich darfst du als Azubi nicht alleine Nachtdienst verrichten, es muss immer zusätzlich eine fachexaminierte Pflegekraft mit im Arbeitsbereich tätig sein.
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