Das KlinikRente Versorgungswerk leistet als Branchenstandard für betriebliche Vorsorge und private Einkommenssicherung, gemeinsam mit führenden Versicherern, einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung der Beschäftigten im Gesundheitswesen. Seit der Gründung im Jahr 2002 haben sich mehr als 6.000 Krankenhäuser, Reha- und Pflegeeinrichtungen für KlinikRente entschieden.
Es können sowohl Lösungen der betrieblichen Vorsorge (bAV/bEKS) als auch Lösungen der privaten Einkommenssicherung (EKS) genutzt werden.
Voraussetzungen für KlinikRente sind:
bAV/bEKS: das Unternehmen/der Versicherungsnehmer muss mindestens 10 Mitarbeitende haben (aber eine versicherte Person genügt bereits)
private EKS: die versicherte Person muss in der Gesundheitsbranche arbeiten (der ausgeübte Beruf ist dabei irrelevant, rein die Branche zählt).
Vorteile von KlinikRente:
- Stabilität und Sicherheit
Das Versorgungswerk KlinikRente basiert auf dem Zusammenschluss der größten Versicherer Deutschlands. - Portabilität
Als Branchenstandard bietet KlinikRente eine einheitliche und flächendeckende Lösung. - Sonderkonditionen – Gruppentarife
KlinikRente bietet über große deutschlandweite Gruppenverträge
beste Konditionen unabhängig von der Unternehmensgröße. - Produktlösungen
-> speziell für Beschäftigte im Gesundheitswesen.