Betriebliche Altersversorgung Universitätsklinikum Dresden

Früher in Rente oder im Alter mehr haben? Ja, das geht!

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Alles auf einen Blick

  • Bis zu 1,5 % vom Gehalt monatlicher Zuschuss vom Universitätsklinikum Dresden.

  • Durch die staatliche Förderung wird Ihr Eigenbeitrag in etwa verdoppelt.

  • Ihre Entgeltumwandlung ist steuer- und sozialabgabenfrei.

Die wichtigsten Vorteile im Detail

  • Das Universitäts-klinikum Dresden​ zahlt mit ein

    Sie erhalten einen Arbeitgeberbeitrag und weitere Zuschüsse zur Entgeltumwandlung.

  • Sicherheit, egal was passiert

    Ihre Altersversorgung ist Insolvenz-geschützt und Hartz IV-sicher.

  • Ein bewährtes System

    Die betriebliche Altersversorgung existiert bereits seit 1832. Ein System, das sich seit über 180 Jahren bewährt hat.

Fünf starke Träger

Ihre betriebliche Altersversorgung ist systematisch und mehrfach abgesichert. Nicht eine Trägergesellschaft garantiert die Versorgung, sondern alle gemeinsam.

Wichtige
Fragen

  • Ja, denn Sie profitieren auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich von der Steuerfreiheit. Die Versteuerung findet erst bei der Auszahlung im Alter statt. Aber dann ist die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger. Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“ die Entgeltumwandlung Arbeitnehmern über 55 Jahren besonders empfohlen.

  • Ja, denn gerade dann kommt es auf jeden Euro Förderung an. Ganz besonders rechnet sich die betriebliche Altersversorgung in der Lohnsteuerklasse 5.

  • Ja, allerdings fallen im Ruhestand in der Regel deutlich geringere Steuern an. Daher spart man mit dem System.

  • Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, hat man aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Ab 2020 müssen Betriebsrentner aber nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 176,75 Euro im Monat (Wert für 2024) liegt. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Sofern man privat krankenversichert ist, ergeben sich keine Beitragspflichten.