Betriebliche Altersversorgung Rhein Jura Klinik

Früher in Rente oder im Alter mehr haben? Ja, das geht!

Adobe Stock 117169728

Alles auf einen Blick

  • Durch mehrfache Förderung wird Ihr Eigenbetrag in etwa vervierfacht.

  • Die Rhein-Jura Klinik unterstützt Sie mit bis zu 60€ Arbeitgeberzuschuss.

  • Ihre Entgeltumwandlung ist steuer- und sozialabgabenfrei. 

Betriebsrente in der Rhein-Jura Klinik

Schon durch die Entgeltumwandlung können Sie im Vergleich zum privaten Sparen deutlich mehr für Ihr Alter zurücklegen.

Ihren Umwandlungsbetrag fördert die Rhein-Jura Klinik zusätzlich mit einem Arbeitgeberzuschuss von bis zu 60€.

Die wichtigsten Vorteile im Detail

  • Die Rhein-Jura Klinik zahlt mit ein

    Wir bieten eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge und weitere Zuschüsse zur Entgeltumwandlung.

  • Sicherheit, egal was passiert

    Ihre Altersversorgung ist Insolvenz-geschützt und Hartz IV-sicher.

  • Ein bewährtes System

    Die betriebliche Altersversorgung existiert bereits seit 1832. Ein System, das sich seit über 180 Jahren bewährt hat.

Fünf starke Träger

Ihre betriebliche Altersversorgung ist systematisch und mehrfach abgesichert. Nicht eine Trägergesellschaft garantiert die Versorgung, sondern alle gemeinsam.

Mein Ansprechpartner

Portrait von Marcus van Heek

Marcus van Heek

KlinikRente Versorgungswerk
Robert-Perthel-Straße 4
50739 Köln

E-Mail: marcus.van.heek@klinikrente.de

Wichtige
Fragen

  • Ja, denn Sie profitieren auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich von der Steuerfreiheit. Die Versteuerung findet erst bei der Auszahlung im Alter statt. Aber dann ist die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger. Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“ die Entgeltumwandlung Arbeitnehmern über 55 Jahren besonders empfohlen.

  • Ja, denn gerade dann kommt es auf jeden Euro Förderung an. Ganz besonders rechnet sich die betriebliche Altersversorgung in der Lohnsteuerklasse 5.

  • Ja, allerdings fallen im Ruhestand in der Regel deutlich geringere Steuern an. Daher spart man mit dem System.

  • Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, hat man aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Ab 2020 müssen Betriebsrentner aber nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 176,75 Euro im Monat (Wert für 2024) liegt. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Sofern man privat krankenversichert ist, ergeben sich keine Beitragspflichten.