Betriebliche Altersversorgung Oberberg Kliniken

Früher in Rente oder im Alter mehr haben? Ja, das geht!

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Alles auf einen Blick

  • Durch mehrfache Förderung wird Ihr Nettoeigenbeitrag in etwa vervierfacht.

  • Die Oberbergkliniken fördern Ihre Altersversorgung mit einem Arbeitgeberbeitrag von bis zu 85 % des Umwandlungsbetrages (max. 1,8 % Ihrer Bruttogrundvergütung).

  • Auf sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung erhalten Sie zusätzlich 15 % Arbeitgeberzuschuss.

Betriebsrente in den Oberberg Kliniken

Die Oberbergklliniken fördern Ihre betriebliche Altersversorgung mit Arbeitgeberzuschüssen und Arbeitgeberbeiträgen.

Zusätzlich ist die sogenannte Entgeltumwandlung steuer- und sozialabgabenfrei. Im Ergebnis erreichen Sie mit der Betriebsrente deutlich bessere Sparmöglichkeiten als beim privaten Sparen aus dem Nettoeinkommen.

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Die wichtigsten Vorteile im Detail

  • Die Oberberg Kliniken zahlen mit ein

    Wir fördern Ihre Betriebsrente durch Arbeitgeberzuschüsse und einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag.

  • Sicherheit, egal was passiert

    Ihre Altersversorgung ist Insolvenz-geschützt und Hartz IV-sicher.

  • Ein bewährtes System

    Die betriebliche Altersversorgung existiert bereits seit 1832. Ein System, das sich seit über 180 Jahren bewährt hat.

Stabilität und Sicherheit durch starke Träger.

Versorgungswerke verteilen mögliche Risiken auf mehrere Träger, damit die Absicherung nicht nur von einer einzelnen Versicherungsgesellschaft getragen wird. KlinikRente verbindet die Versicherer Allianz, Deutsche Ärzteversicherung, Condor, R+V und Swiss Life zu einem Konsortium. Das heißt, sie erbringen gemeinsam die Versicherungsleistung und können so besonders gute Konditionen anbieten. Dabei ist es auch möglich, auf Marktveränderungen zu reagieren, und falls nötig, Konsortialpartner auszutauschen.

Lassen Sie sich unverbindlich beraten

Für die einzelnen Einrichtungen der Oberbergklinikiken stehen vor Ort unterschiedliche Ansprechpartner zur Verfügung. Nach Ausfüllen des Kontaktformulars meldet sich Ihr zuständiger KlinikRente-Berater bei Ihnen.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner angegebenen Daten ein und stimme den Datenschutzbestimmungen der KlinikRente zu.

Wichtige
Fragen

  • Ja, denn Sie profitieren auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich von der Steuerfreiheit. Die Versteuerung findet erst bei der Auszahlung im Alter statt. Aber dann ist die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger. Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“ die Entgeltumwandlung Arbeitnehmern über 55 Jahren besonders empfohlen.

  • Ja, denn gerade dann kommt es auf jeden Euro Förderung an. Ganz besonders rechnet sich die betriebliche Altersversorgung in der Lohnsteuerklasse 5.

  • Ja, allerdings fallen im Ruhestand in der Regel deutlich geringere Steuern an. Daher spart man mit dem System.

  • Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, hat man aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Ab 2020 müssen Betriebsrentner aber nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 176,75 Euro im Monat (Wert für 2024) liegt. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Sofern man privat krankenversichert ist, ergeben sich keine Beitragspflichten.