Betriebliche Altersversorgung doctari Fachpflege GmbH
Früher in Rente oder im Alter mehr haben? Ja, das geht!

Alles auf einen Blick
Durch mehrfache Förderung wird Ihr Eigenbetrag in etwa vervierfacht.
Die doctari Fachpflege GmbH unterstützt Sie mit bis zu 100 % Arbeitgeberzuschuss.
Ihre Entgeltumwandlung ist steuer- und sozialabgabenfrei.
Betriebsrente bei der doctari Fachpflege GmbH
Schon durch die Entgeltumwandlung können Sie im Vergleich zum privaten Sparen deutlich mehr für Ihr Alter zurücklegen.
Ihren Umwandlungsbetrag fördert die doctari Fachpflege GmbH zusätzlich mit einem Arbeitgeberzuschuss von bis zu 100 %.
Ihre Möglichkeiten
Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten in der Versorgungsordnung bei der doctari Fachpflege GmbH
Die wichtigsten Vorteile im Detail
Die doctari Fachpflege GmbH zahlt mit ein
Wir bieten eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge und weitere Zuschüsse zur Entgeltumwandlung.
Sicherheit, egal was passiert
Ihre Altersversorgung ist Insolvenz-geschützt und Hartz IV-sicher.
Ein bewährtes System
Die betriebliche Altersversorgung existiert bereits seit 1832. Ein System, das sich seit über 180 Jahren bewährt hat.
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Wichtige
Fragen
Ja, denn Sie profitieren auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich von der Steuerfreiheit. Die Versteuerung findet erst bei der Auszahlung im Alter statt. Aber dann ist die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger. Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“ die Entgeltumwandlung Arbeitnehmern über 55 Jahren besonders empfohlen.
Ja, denn gerade dann kommt es auf jeden Euro Förderung an. Ganz besonders rechnet sich die betriebliche Altersversorgung in der Lohnsteuerklasse 5.
Ja, allerdings fallen im Ruhestand in der Regel deutlich geringere Steuern an. Daher spart man mit dem System.
Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, hat man aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Ab 2020 müssen Betriebsrentner aber nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 159,25 Euro im Monat (Wert für 2020) liegt. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Sofern man privat krankenversichert ist, ergeben sich keine Beitragspflichten.