Betriebliche Altersversorgung Asklepios Klinik Bad König
Früher in Rente oder im Alter mehr haben? Ja, das geht!

Alles auf einen Blick
In Abhängigkeit zu Ihrer Tätigkeit und Ihrem Eigenbeitrag können Sie bis zu 70 € Arbeitgeberzuschuss erhalten.
Durch die staatliche Förderung und den Arbeitgeberzuschuss erreichen Sie eine Förderquote von bis zu 300 %.
Sie entscheiden zwischen lebenslanger Rente und Kapitalauszahlung.
So funktioniert die Betriebsrente
Im Gegensatz zum privaten Sparen können Sie mit der betrieblichen Altersversorgung bei der Asklepios Klinik Bad König ein Vielfaches für ihr Alter zurücklegen.
Die individuelle Förderung ist von Ihren konkreten Bedingungen abhängig. Vereinbaren Sie deshalb einfach einen Informationstermin.
Mit doppeltem Beitrag besser vorsorgen
Die wichtigsten Vorteile im Detail
Die Asklepios Klinik zahlt mit ein
Wir bieten eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge und weitere Zuschüsse zur Entgeltumwandlung.
Sicherheit, egal was passiert
Ihre Altersversorgung ist Insolvenz-geschützt und Hartz IV-sicher.
Ein bewährtes System
Die betriebliche Altersversorgung existiert bereits seit 1832. Ein System, das sich seit über 180 Jahren bewährt hat.
Informations-
anforderung zur betrieblichen Altersversorgung
Wichtige
Fragen
Ja, denn Sie profitieren auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich von der Steuerfreiheit. Die Versteuerung findet erst bei der Auszahlung im Alter statt. Aber dann ist die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger. Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“ die Entgeltumwandlung Arbeitnehmern über 55 Jahren besonders empfohlen.
Ja, denn gerade dann kommt es auf jeden Euro Förderung an. Ganz besonders rechnet sich die betriebliche Altersversorgung in der Lohnsteuerklasse 5.
Ja, allerdings fallen im Ruhestand in der Regel deutlich geringere Steuern an. Daher spart man mit dem System.
Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, hat man aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Ab 2020 müssen Betriebsrentner aber nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 159,25 Euro im Monat (Wert für 2020) liegt. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Sofern man privat krankenversichert ist, ergeben sich keine Beitragspflichten.