betriebliche Altersvorsorge *Musterklinik

Früher in Rente? Mehr Geld im Alter? Ja, das geht!

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Alles auf einen Blick

  • Durch mehrfache Förderung wird Ihr Eigenbetrag in etwa vervierfacht.

  • Die Musterklinik unterstützt Sie mit einem Arbeitgeberzuschuss.

  • Ihre Entgeltumwandlung ist steuer- und sozialabgabenfrei.

Betriebsrente bei der Musterklinik

Wie das funktioniert? Ganz einfach. Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber einen Betrag, der aus Ihrem Bruttoeinkommen für Ihre Altersversorgung umgewandelt wird – die sogenannte Entgeltumwandlung. Dieser Betrag wird ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben direkt in Ihre Altersversorgung eingezahlt.

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Die wichtigsten Vorteile im Detail

  • Die Musterklinik zahlt mit ein

    Wir bieten eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge und weitere Zuschüsse zur Entgeltumwandlung.

  • Sicherheit, egal was passiert

    Ihre Altersversorgung ist Insolvenz-geschützt und Hartz IV-sicher.

  • Ein bewährtes System

    Die betriebliche Altersversorgung existiert bereits seit 1832. Ein System, das sich seit über 180 Jahren bewährt hat.

Fünf starke Träger

Ihre betriebliche Altersversorgung ist systematisch und mehrfach abgesichert. Nicht eine Trägergesellschaft garantiert die Versorgung, sondern alle gemeinsam.

Mein Ansprechpartner

Portrait von Max Muster

Max Muster

Musterunternehmen
Muster 2
18055 Rostock

E-Mail: max.muster@musterunternehmen.de
Tel. 0123456789
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Wichtige
Fragen

  • Ja, denn Sie profitieren auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich von der Steuerfreiheit. Die Versteuerung findet erst bei der Auszahlung im Alter statt. Aber dann ist die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger. Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“ die Entgeltumwandlung Arbeitnehmern über 55 Jahren besonders empfohlen.

  • Ja, allerdings fallen im Ruhestand in der Regel deutlich geringere Steuern an. Daher spart man mit dem System.

  • Ja, denn gerade dann kommt es auf jeden Euro Förderung an. Ganz besonders rechnet sich die betriebliche Altersversorgung in der Lohnsteuerklasse 5.

  • Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, hat man aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Ab 2020 müssen Betriebsrentner aber nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 176,75 Euro im Monat (Wert für 2024) liegt. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Sofern man privat krankenversichert ist, ergeben sich keine Beitragspflichten.