Betriebliche Altersvorsorge Montañés & Kollegen

Von meinem Arbeitgeber für meine Zukunft

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Wie funktioniert die Betriebsrente?

Im Gegensatz zum privaten Sparen können Sie mit der betrieblichen Altersvorsorge – der KlinikRente – mehr als doppelt so viel für das Alter zurücklegen.

Wie das funktioniert? Ganz einfach. Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber einen Betrag, der aus Ihrem Bruttoeinkommen für Ihre Altersversorgung umgewandelt wird – die sogenannte Entgeltumwandlung. Dieser Betrag wird ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben direkt in Ihre Altersversorgung eingezahlt.

Die wichtigsten Vorteile im Detail

  • Doppelte Beiträge sichern Lebensstandard

    Ihr Einzahlungsbetrag wird durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit in etwa verdoppelt.

  • Ihr Arbeitgeber zahlt mit ein

    Ihr Arbeitgeber bezuschusst Sie mit einem monatlichen Betrag.

  • Freie Wahl über Ihr Geld

    Sie können zwischen lebenslanger Rente und einmaliger Kapitalauszahlung wählen.

Alles auf einen Blick

  • Von den Großen getragen

    Das Versorgungswerk KlinikRente basiert auf dem Zusammenschluss der größten Versicherer Deutschlands.

  • Sicher und stabil

    Ihre Altersvorsorge ist systematisch abgesichert. Nicht ein Partner garantiert die Vorsorge, sondern alle gemeinsam.

  • Erste Wahl im Gesundheitswesen

    Mitarbeiter von mehr als 3.000 Unternehmen wie Krankenhäuser, Pflege- und Rehaeinrichtungen vertrauen der KlinikRente bereits.

Fünf starke Träger

Ihre betriebliche Altersversorgung ist systematisch und mehrfach abgesichert. Nicht eine Trägergesellschaft garantiert die Versorgung, sondern alle gemeinsam.

Mein Ansprechpartner

Portrait von Thomas Montañés

Thomas Montañés

Montañés & Kollegen
Dellbrücker Mauspfad 319
51069 Köln

E-Mail: kontakt@montanes.eu
Telefon +49 221 16 91 26 92
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Kontakt

Haben Sie Fragen zum Thema betriebliche Altersvorsorge? Diese beantworte ich Ihnen gerne. Damit ich auf Ihre E-Mail schnell reagieren kann, benötige ich ein paar Angaben.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner angegebenen Daten ein und stimme den Datenschutzbestimmungen der KlinikRente zu.

Wichtige
Fragen

  • Ja, denn Sie profitieren auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich von der Steuerfreiheit. Die Versteuerung findet erst bei der Auszahlung im Alter statt. Aber dann ist die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger. Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“ die Entgeltumwandlung Arbeitnehmern über 55 Jahren besonders empfohlen.

  • Ja, allerdings fallen im Ruhestand in der Regel deutlich geringere Steuern an. Daher spart man mit dem System.

  • Ja, denn gerade dann kommt es auf jeden Euro Förderung an. Ganz besonders rechnet sich die betriebliche Altersversorgung in der Lohnsteuerklasse 5.

  • Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, hat man aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Ab 2020 müssen Betriebsrentner aber nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 176,75 Euro im Monat (Wert für 2024) liegt. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Sofern man privat krankenversichert ist, ergeben sich keine Beitragspflichten.