betriebliche Altersvorsorge AWO Unterbezirk Ennepe-Ruhr
Früher in Rente? Mehr Geld im Alter? Ja, das geht!

Alles auf einen Blick
Durch mehrfache Förderung wird Ihr Eigenbetrag in etwa vervierfacht.
Die AWO Unterbezirk Ennepe-Ruhr unterstützt Sie mit einem Arbeitgeberzuschuss.
Ihre Entgeltumwandlung ist steuer- und sozialabgabenfrei.
Betriebsrente bei der AWO Unterbezirk Ennepe-Ruhr
Wie das funktioniert? Ganz einfach. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen einen fixen Förderbetrag von 89,48 EUR (bei Vollzeitbeschäftigung) und außerdem noch 15 % auf den von Ihnen investierten Betrag aus Ihrem Bruttoeinkommen für Ihre Altersversorgung – die sogenannte Entgeltumwandlung. Dieser Betrag wird ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben direkt in Ihre Altersversorgung eingezahlt.
Sehen Sie sich unten eine Beispielrechnung an.
Die wichtigsten Vorteile im Detail
Die AWO Unterbezirk Ennepe-Ruhr zahlt mit ein
Wir bieten eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge und weitere Zuschüsse zur Entgeltumwandlung.
Sicherheit, egal was passiert
Ihre Altersversorgung ist Insolvenz-geschützt und Hartz IV-sicher.
Ein bewährtes System
Die betriebliche Altersversorgung existiert bereits seit 1832. Ein System, das sich seit über 180 Jahren bewährt hat.
Meine Ansprechpartnerin

Mandy Nelles
ARWO Versicherungsservice GmbHKonrad-Adenauer-Str. 25
50996 Köln
E-Mail: mandy.nelles@arwo.de
Tel. 0221- 606083-0
Sie haben Fragen?
Schreiben Sie uns!
Wichtige
Fragen
Ja, denn Sie profitieren auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich von der Steuerfreiheit. Die Versteuerung findet erst bei der Auszahlung im Alter statt. Aber dann ist die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger. Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“ die Entgeltumwandlung Arbeitnehmern über 55 Jahren besonders empfohlen.
Ja, allerdings fallen im Ruhestand in der Regel deutlich geringere Steuern an. Daher spart man mit dem System.
Ja, denn gerade dann kommt es auf jeden Euro Förderung an. Ganz besonders rechnet sich die betriebliche Altersversorgung in der Lohnsteuerklasse 5.
Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, hat man aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Ab 2020 müssen Betriebsrentner aber nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 159,25 Euro im Monat (Wert für 2020) liegt. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Sofern man privat krankenversichert ist, ergeben sich keine Beitragspflichten.