
betriebliche Altersvorsorge AWO Bezirksverband Pfalz e.V.
Früher in Rente? Mehr Geld im Alter? Ja, das geht!

Alles auf einen Blick
Durch mehrfache Förderung wird Ihr Eigenbetrag in etwa vervierfacht.
Die AWO Bezirksverband Pfalz e.V. unterstützt Sie mit einem 100% Arbeitgeberzuschuss.
(§ 29 1.5 TV AWO-Pfalz) Ihre Entgeltumwandlung ist im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei.
Ihre Betriebsrente mit 100% Arbeitgeber-zuschuss bei der AWO Bezirksverband Pfalz e.V.
Wie das funktioniert? Ganz einfach. Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber einen Betrag, der aus Ihrem Bruttoeinkommen für Ihre Altersversorgung umgewandelt wird – die sogenannte Entgeltumwandlung. Dieser Betrag wird ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben direkt in Ihre Altersversorgung eingezahlt.
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Die wichtigsten Vorteile im Detail
Die AWO Bezirksverband Pfalz e.V. zahlt mit ein
Wir bieten eine arbeitgebergestützte Altersversorgung mit geringer Eigenbeteiligung.Sicherheit, egal was passiert
Ihre Altersversorgung ist Insolvenz-geschützt und Hartz IV-sicher.
Ein bewährtes System
Die betriebliche Altersversorgung existiert bereits seit 1832. Ein System, das sich seit über 180 Jahren bewährt hat.
Mein Ansprechpartner

René-Alexander Leichtfuß
Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbHAbraham-Lincoln-Str. 24
65189 Wiesbaden
E-Mail: awopfalz@ruv.de
Tel. +49 611 533-55066
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Wichtige
Fragen
Ja, denn Sie profitieren auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich von der Steuerfreiheit. Die Versteuerung findet erst bei der Auszahlung im Alter statt. Aber dann ist die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger. Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“ die Entgeltumwandlung Arbeitnehmern über 55 Jahren besonders empfohlen.
Ja, allerdings fallen im Ruhestand in der Regel deutlich geringere Steuern an. Daher spart man mit dem System.
Ja, denn gerade dann kommt es auf jeden Euro Förderung an. Ganz besonders rechnet sich die betriebliche Altersversorgung in der Lohnsteuerklasse 5.
Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, hat man aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Ab 2020 müssen Betriebsrentner aber nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 187,75 Euro im Monat (Wert für 2025) liegt. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Sofern man privat krankenversichert ist, ergeben sich keine Beitragspflichten.