betriebliche Altersvorsorge Häusliche Alten- und Krankenpflege Karpiuk GmbH
Früher in Rente? Mehr Geld im Alter? Ja, das geht!

Alles auf einen Blick
Durch mehrfache Förderung wird Ihr Eigenbetrag in etwa verdreifacht.
Die Häusliche Alten- und Krankenpflege Karpiuk GmbH unterstützt Sie mit einem Arbeitgeberzuschuss.
Ihre Entgeltumwandlung ist steuer- und sozialabgabenfrei.
Betriebsrente bei der Häusliche Alten- und Krankenpflege Karpiuk GmbH
Wie das funktioniert? Ganz einfach. Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber einen Betrag, der aus Ihrem Bruttoeinkommen für Ihre Altersversorgung umgewandelt wird – die sogenannte Entgeltumwandlung. Dieser Betrag wird ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben direkt in Ihre Altersversorgung eingezahlt.
Die wichtigsten Vorteile im Detail
Die Häusliche Alten- und Krankenpflege Karpiuk GmbH zahlt mit ein
Wir bieten eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge und weitere Zuschüsse zur Entgeltumwandlung.
Sicherheit, egal was passiert
Ihre Altersversorgung ist Insolvenz-geschützt und Hartz IV-sicher.
Ein bewährtes System
Die betriebliche Altersversorgung existiert bereits seit 1832. Ein System, das sich seit über 180 Jahren bewährt hat.
Mein Ansprechpartner

Sascha Kallenberg
Allianz Kallenberg & KallenbergGohliser Str. 18
01159 Dresden
E-Mail: sascha.kallenberg@allianz.de
Telefon 0351-88958334 oder 0176-31364881
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Wichtige
Fragen
Ja, denn Sie profitieren auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich von der Steuerfreiheit. Die Versteuerung findet erst bei der Auszahlung im Alter statt. Aber dann ist die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger. Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“ die Entgeltumwandlung Arbeitnehmern über 55 Jahren besonders empfohlen.
Ja, allerdings fallen im Ruhestand in der Regel deutlich geringere Steuern an. Daher spart man mit dem System.
Ja, denn gerade dann kommt es auf jeden Euro Förderung an. Ganz besonders rechnet sich die betriebliche Altersversorgung in der Lohnsteuerklasse 5.
Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, hat man aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Ab 2020 müssen Betriebsrentner aber nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 159,25 Euro im Monat (Wert für 2020) liegt. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Sofern man privat krankenversichert ist, ergeben sich keine Beitragspflichten.