betriebliche Altersvorsorge für Ärzte Universitätsklinikum Düsseldorf
Steuerlich zu 100 % gefördert Altersvorsorge aus dem Brutto

Alles auf einen Blick
Durch die staatliche Förderung wird Ihr Eigenbeitrag in etwa verdoppelt.
Ihre Betriebsrente im UK Düsseldorf ist auch zu einem vorzeitigen Renteneintritt ab dem 62. Lebensjahr flexibel verfügbar.
Sie entscheiden zwischen lebenslanger Rente und Kapitalauszahlung.
UKD-Broschüre: Betriebliche Altersversorgung
Weitere Informationen zur betrieblichen Altersversorgung Unterstützungskasse mit steuerfreien Beiträgen ohne Begrenzung finden Sie in unserer UKD-Broschüre.
Die wichtigsten Vorteile im Detail
Nachgelagerte Versteuerung
Die Beiträge in die Unterstützungskasse sind zu 100 % steuerfrei. Dabei können auch höhere Versorgungsbeiträge eingezahlt werden, unabhängig von bereits laufenden Altersversorgungen.
Keine Begrenzung
Die steuerlich abzugsfähigen Beiträge sind der Höhe nach nicht gedeckelt. In die Unterstützungskasse können auch hohe Beiträge steuerfrei eingezahlt werden.
Ein bewährtes System
Die betriebliche Altersversorgung existiert bereits seit 1832. Ein System, das sich seit über 180 Jahren bewährt hat.
Meine Ansprechpartnerin

Erika Kühne
SMK Versicherungsmakler AGKerkrader Straße 10
35394 Gießen
E-Mail: erika.kuehne@smk.ag
Tel. 064193294141 oder 01732662608
Fax 06419329455141
Wichtige
Fragen
Der Unterschied zum privaten Sparen ergibt sich aus den Steuervorteilen der betrieblichen Altersversorgung. Der Vorteil kommt dabei aus den unterschiedlichen Steuersätzen während des aktiven Arbeitslebens und der Rente.
Nein, durch die Entgeltumwandlung verringert sich die spätere Rente aus der Zusatzversorgung nicht. Da der umgewandelte Entgeltanteil bei der Bemessung des Beitrags für die Betriebsrente mit berücksichtigt wird.
Entgeltumwandlungsbeträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung haben keine Auswirkung. Bei Entgeltumwandlungen unterhalb dieser Grenze vermindert sich auch die Einzahlung in die Standesversorgung und somit die Rente aus der Standesversorgung. Diese Rentenminderung wird durch die Leistung aus der Entgeltumwandlung mehr als ausgeglichen.
Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, hat man aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Ab 2020 müssen Betriebsrentner aber nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 187,75 Euro im Monat (Wert für 2025) liegt. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Sofern man privat krankenversichert ist, ergeben sich keine Beitragspflichten.




