Fachkräfte-einwanderungs-gesetz: Was bedeutet das für Arbeitgeber im Gesund-heitswesen?

Voraussetzung für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für außereuropäische Fachkräfte ist ein Visum sowie eine Jobzusage. Auch müssen Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern gute Sprachkenntnisse, einen Schulabschluss, eine abgeschlossene Ausbildung sowie gesicherten Lebensunterhalt nachweisen können. Die Beschränkung der Visumsvergabe auf sogenannte Engpassberufe sowie die Vorrangsprüfung der Fachkräfte entfallen durch das neue Gesetz. Außerdem wird es für nichteuropäische Arbeitnehmer einfacher, sich Qualifikationen aus dem Ausland in Deutschland anrechnen zu lassen.

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, ausländische Fachkräfte genauso zu vergüten wie deutsche Arbeitnehmer. Außerdem muss er für ähnliche Arbeitsbedingungen sorgen. Mit den Neuerungen werden auch neue Reporting-Pflichten für Arbeitgeber gegenüber den Behörden eingeführt. Kommen sie diesen nicht nach, drohen Bußgelder.

Außerdem ist es für Fachkräfte aus Ländern mit vergleichbaren schulischen und akademischen Systemen weiterhin leichter, ihre Dokumente in Deutschland anerkennen zu lassen, wodurch sie die Tätigkeit im Betrieb in der Regel schneller aufnehmen können. Durchschnittlich erhalten sie eine Anerkennung innerhalb von 3 Monaten.

Bei Fachkräften aus Ländern mit anderen Systemen können längere Bearbeitungszeiten eintreten. So liegt die Wartezeit für einen Termin bei den deutschen Auslandsvertretungen bei bis zu einem Jahr. Für mittelständische Einrichtungen, die eine ausländische Fachkraft mit Berufsabschluss einstellen möchten, ergibt sich momentan eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von etwa vier bis sechs Monaten.

Wem das zu lange dauert, der kann ein sogenanntes „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ beantragen und damit die Visumsvergabe beschleunigen. Gegen eine Gebühr von 411 Euro erhält man innerhalb von drei Wochen einen Termin bei einer deutschen Botschaft für den Visumsantrag, nach weiteren drei Wochen erhält man den Visumsbescheid.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den Abbau der Bürokratie bei der Einstellung und nachträglichen Qualifizierung von außereuropäischen Fachkräften. „Ziel der Politik muss sein, ausländischen Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern langfristige Perspektiven und Rechtssicherheit zu geben“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG, im Rahmen einer Pressemitteilung zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz.