Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, dass der Höchstrechnungszins erstmals seit 30 Jahren zum 01.01.2025 steigen soll, nämlich von 0,25 Prozent auf 1 Prozent. Dies würde sich positiv auf die Leistungen in Lebensversicherungsprodukten auswirken.
Die Vorteile des erhöhten Rechnungszinses möchten wir Ihnen, unseren Vermittlerinnen und Vermittlern, für Ihre Kundschaft gerne auch für Verträge zugänglich machen, die dieses Jahr noch mit dem aktuellen Rechnungszins abgeschlossen werden. Dafür bietet KlinikRente für private Einkommenssicherungsverträge, die ab 1. Juli 2024 abgeschlossen werden, eine Umstellungsmöglichkeit an – dies beinhaltet unser sogenanntes Zufriedenheitszertifikat.
Sobald das Gesetz beschlossen wird, wird die Konsortialführerin Swiss Life in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 prüfen, ob sich bei den privaten Einkommenssicherungsverträgen (KlinikRente.BU und KlinikRente.Vitalschutz) durch eine Umstellung auf einen neuen Vertrag bei gleichem Beitrag höhere Leistungen ergeben. Falls dies der Fall ist, wird Swiss Life automatisch eine Umstellung anbieten.
Die Zufriedenheitszertifikate-Urkunden werden sowohl bei der Angebotserstellung im Tarifrechner als auch zum Download im Beraterportal ab sofort verfügbar sein.