betriebliche Altersvorsorge für Ärzte Gemeinschaftskrankenhaus Bonn
Steuerlich zu 100 % gefördert Altersvorsorge aus dem Brutto

Alles auf einen Blick
Durch die steuerliche Förderung wird Ihr Eigenbeitrag in etwa verdoppelt.
Ihre Betriebsrente im Gemeinschaftskrankenhaus Bonn
ist auch zu einem vorzeitigen Renteneintritt ab dem 62. Lebensjahr flexibel verfügbar.Sie entscheiden zwischen lebenslanger Rente und Kapitalauszahlung.
Warum haben Ärzte und Führungskräfte einen besonderen Vorsorgebedarf?
Die Beiträge in Versorgungssysteme wie z. B. die Ärzteversorgung oder die gesetzliche Rente bemessen sich im Rahmen des Arbeitsverhältnisses am Gehalt. Allerdings wird dieses nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Für die oberen Gehaltsbestandteile fließen demzufolge keine Vorsorgebeiträge. Dadurch entsteht eine deutliche Differenz zwischen dem Gehalt und der Rente. Für leitende Ärzte und Führungskräfte ist es gerade deshalb sinnvoll, die Altersversorgung regelmäßig zu überprüfen.
So funktioniert die Betriebsrente
Betriebliche Altersversorgung heißt „Sparen aus meinem Bruttoeinkommen“. Wie das funktioniert? Ganz einfach. Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber einen Betrag, der aus Ihrem Bruttoeinkommen für Ihre Vorsorge aufgewendet wird - die sogenannte Entgeltumwandlung. Dieser Beitrag wird ohne Abzug von Steuern direkt in die Unterstützungskasse eingezahlt. Im Gegensatz zum privaten Sparen können Sie so mehr als doppelt so viel für das Alter zurücklegen.
Die wichtigsten Vorteile im Detail
Nachgelagerte Versteuerung
Die Beiträge in die Unterstützungskasse sind zu 100 % steuerfrei. Dabei können auch höhere Versorgungsbeiträge eingezahlt werden, unabhängig von bereits laufenden Altersversorgungen.
Keine Begrenzung
Die steuerlich abzugsfähigen Beiträge sind der Höhe nach nicht gedeckelt. In die Unterstützungskasse können auch hohe Beiträge steuerfrei eingezahlt werden.
Ein bewährtes System
Die betriebliche Altersversorgung existiert bereits seit 1832. Ein System, das sich seit über 180 Jahren bewährt hat.
Mein Ansprechpartner

Marcus van Heek
KlinikRente VersorgungswerkRobert-Perthel-Straße 4
50739 Köln
E-Mail: marcus.van.heek@klinikrente.de
Tel. 0221 2920930
Wie können wir Ihnen helfen?

Wichtige
Fragen
Nein, durch die Entgeltumwandlung verringert sich die spätere Rente aus der Zusatzversorgung nicht. Da der umgewandelte Entgeltanteil bei der Bemessung des Beitrags für die Betriebsrente mit berücksichtigt wird.
Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, hat man aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Ab 2020 müssen Betriebsrentner aber nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 159,25 Euro im Monat (Wert für 2020) liegt. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Sofern man privat krankenversichert ist, ergeben sich keine Beitragspflichten.
Der Unterschied zum privaten Sparen ergibt sich aus den Steuervorteilen der betrieblichen Altersversorgung. Der Vorteil kommt dabei aus den unterschiedlichen Steuersätzen während des aktiven Arbeitslebens und der Rente.