betriebliche Altersvorsorge für Ärzte Universitätsklinikum Düsseldorf

Steuerlich zu 100 % gefördert Altersvorsorge aus dem Brutto

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Alles auf einen Blick

  • Durch die staatliche Förderung wird Ihr Eigenbeitrag in etwa verdoppelt.

  • Ihre Betriebsrente im UK Düsseldorf ist auch zu einem vorzeitigen Renteneintritt ab dem 62. Lebensjahr flexibel verfügbar.

  • Sie entscheiden zwischen lebenslanger Rente und Kapitalauszahlung.

Warum haben Ärzte und Führungskräfte einen besonderen Vorsorgebedarf?

Die Beiträge in Versorgungssysteme wie z. B. die Ärzteversorgung oder die gesetzliche Rente bemessen sich im Rahmen des Arbeitsverhältnisses am Gehalt. Allerdings wird dieses nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Für die oberen Gehaltsbestandteile fließen demzufolge keine Vorsorgebeiträge. Dadurch entsteht eine deutliche Differenz zwischen dem Gehalt und der Rente. Für leitende Ärzte und Führungskräfte ist es gerade deshalb sinnvoll, die Altersversorgung regelmäßig zu überprüfen.

So funktioniert die Betriebsrente

Betriebliche Altersversorgung heißt „Sparen aus meinem Bruttoeinkommen“. Wie das funktioniert? Ganz einfach. Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber einen Betrag, der aus Ihrem Bruttoeinkommen für Ihre Vorsorge aufgewendet wird - die sogenannte Entgeltumwandlung. Dieser Beitrag wird ohne Abzug von Steuern direkt in die Unterstützungskasse eingezahlt. Im Gegensatz zum privaten Sparen können Sie so mehr als doppelt so viel für das Alter zurücklegen.

UKD-Broschüre: Betriebliche Altersversorgung

Weitere Informationen zur betrieblichen Altersversorgung Unterstützungskasse mit steuerfreien Beiträgen ohne Begrenzung finden Sie in unserer UKD-Broschüre.

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Die wichtigsten Vorteile im Detail

  • Nachgelagerte Versteuerung

    Die Beiträge in die Unterstützungskasse sind zu 100 % steuerfrei. Dabei können auch höhere Versorgungsbeiträge eingezahlt werden, unabhängig von bereits laufenden Altersversorgungen.

  • Keine Begrenzung

    Die steuerlich abzugsfähigen Beiträge sind der Höhe nach nicht gedeckelt. In die Unterstützungskasse können auch hohe Beiträge steuerfrei eingezahlt werden.

  • Ein bewährtes System

    Die betriebliche Altersversorgung existiert bereits seit 1832. Ein System, das sich seit über 180 Jahren bewährt hat.

Fünf starke Träger

Ihre betriebliche Altersversorgung ist systematisch und mehrfach abgesichert. Nicht eine Trägergesellschaft garantiert die Versorgung, sondern alle gemeinsam.

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Meine Ansprechpartnerin

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Erika Kühne

SMK Versicherungsmakler AG
Kerkrader Straße 10
35394 Gießen

E-Mail: erika.kuehne@smk.ag
Tel. 064193294141 oder 01732662608
Fax 06419329455141
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Wichtige
Fragen

  • Der Unterschied zum privaten Sparen ergibt sich aus den Steuervorteilen der betrieblichen Altersversorgung. Der Vorteil kommt dabei aus den unterschiedlichen Steuersätzen während des aktiven Arbeitslebens und der Rente.

  • Nein, durch die Entgeltumwandlung verringert sich die spätere Rente aus der Zusatzversorgung nicht. Da der umgewandelte Entgeltanteil bei der Bemessung des Beitrags für die Betriebsrente mit berücksichtigt wird.

  • Entgeltumwandlungsbeträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung haben keine Auswirkung. Bei Entgeltumwandlungen unterhalb dieser Grenze vermindert sich auch die Einzahlung in die Standesversorgung und somit die Rente aus der Standesversorgung.  Diese Rentenminderung wird durch die Leistung aus der Entgeltumwandlung mehr als ausgeglichen.

  • Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, hat man aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Ab 2020 müssen Betriebsrentner aber nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 176,75 Euro im Monat (Wert für 2024) liegt. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Sofern man privat krankenversichert ist, ergeben sich keine Beitragspflichten.