Betriebliche Altersvorsorge bei AWO Kleve e.V.
Von meinem Arbeitgeber für meine Zukunft
Wie funktioniert die Betriebsrente?
Im Gegensatz zum privaten Sparen können Sie mit der betrieblichen Altersvorsorge – der KlinikRente – mehr als doppelt so viel für das Alter zurücklegen.
Wie das funktioniert? Ganz einfach. Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber einen Betrag, der aus Ihrem Bruttoeinkommen für Ihre Altersversorgung umgewandelt wird – die sogenannte Entgeltumwandlung. Dieser Betrag wird ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben direkt in Ihre Altersversorgung eingezahlt.
Die wichtigsten Vorteile im Detail
Doppelte Beiträge sichern Lebensstandard
Ihr Einzahlungsbetrag wird durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit in etwa verdoppelt.
Ihr Arbeitgeber zahlt mit ein
Ihr Arbeitgeber bezuschusst Sie mit einem monatlichen Betrag.
Freie Wahl über Ihr Geld
Sie können zwischen lebenslanger Rente und einmaliger Kapitalauszahlung wählen.
Alles auf einen Blick
Von den Großen getragen
Das Versorgungswerk KlinikRente basiert auf dem Zusammenschluss der größten Versicherer Deutschlands.
Sicher und stabil
Ihre Altersvorsorge ist systematisch abgesichert. Nicht ein Partner garantiert die Vorsorge, sondern alle gemeinsam.
Erste Wahl im Gesundheitswesen
Mitarbeiter von mehr als 3.000 Unternehmen wie Krankenhäuser, Pflege- und Rehaeinrichtungen vertrauen der KlinikRente bereits.
Mein Ansprechpartner
Moritz Stuy
Volksbank Kleverland eGMinoritenstr. 2
47533 Kleve
E-Mail: moritz.stuy@volksbank-kleverland.de
Telefon 02821 8084037
Kontakt
Haben Sie Fragen zum Thema betriebliche Altersvorsorge? Diese beantworte ich Ihnen gerne. Damit ich auf Ihre E-Mail schnell reagieren kann, benötige ich ein paar Angaben.
Wichtige
Fragen
Ja, denn Sie profitieren auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich von der Steuerfreiheit. Die Versteuerung findet erst bei der Auszahlung im Alter statt. Aber dann ist die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger. Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“ die Entgeltumwandlung Arbeitnehmern über 55 Jahren besonders empfohlen.
Ja, allerdings fallen im Ruhestand in der Regel deutlich geringere Steuern an. Daher spart man mit dem System.
Ja, denn gerade dann kommt es auf jeden Euro Förderung an. Ganz besonders rechnet sich die betriebliche Altersversorgung in der Lohnsteuerklasse 5.
Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, hat man aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Ab 2020 müssen Betriebsrentner aber nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 176,75 Euro im Monat (Wert für 2024) liegt. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Sofern man privat krankenversichert ist, ergeben sich keine Beitragspflichten.