Betriebliche Altersvorsorge Asklepios Klinikum Uckermark
Früher in Rente? Mehr Geld im Alter? Ja, das geht!

Alles auf einen Blick
Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie mit bis zu 20% Arbeitgeberzuschuss.
Ihre Entgeltumwandlung ist steuer- und sozialabgabenfrei.
Sie entscheiden zwischen lebenslanger Rente und Kapitalauszahlung.
Betriebsrente im Asklepios Klinikum Uckermark
Wie das funktioniert? Ganz einfach. Eine Entgeltumwandlung im Rahmen einer Betriebsrente heißt "Sparen aus dem Bruttoeinkommen".
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber einen Beitrag, der aus dem Bruttoeinkommen für Ihre Vorsorge aufgewendet wird. Dieser Betrag wird ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben direkt in Ihre Altersversorgung eingezahlt. Dazu kommt noch ein Zuschuss vom Arbeitgeber und Sie können Ihre vermögenswirksame Leistungen als AVL in die Betriebsrente einfließen lassen.
Sehen Sie sich unten eine Beispielrechnung an.
Die wichtigsten Vorteile im Detail
Das Asklepios Klinikum Uckermark zahlt mit ein
Wir bieten eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge und weitere Zuschüsse zur Entgeltumwandlung.
Sicherheit, egal was passiert
Ihre Altersversorgung ist Insolvenz-geschützt und Hartz IV-sicher.
Ein bewährtes System
Die betriebliche Altersversorgung existiert bereits seit 1832. Ein System, das sich seit über 180 Jahren bewährt hat.
Meine Ansprechpartnerin

Florina Coman
Versorgungswerk KlinikRenteRobert-Perthel-Str. 4
50739 Köln
E-Mail: florina.coman@klinikrente.de
Tel. +49 151 29 25 69 35
Lassen Sie sich unverbindlich beraten
Wichtige
Fragen
Ja, denn Sie profitieren auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich von der Steuerfreiheit. Die Versteuerung findet erst bei der Auszahlung im Alter statt. Aber dann ist die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger. Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“ die Entgeltumwandlung Arbeitnehmern über 55 Jahren besonders empfohlen.
Ja, allerdings fallen im Ruhestand in der Regel deutlich geringere Steuern an. Daher spart man mit dem System.
Ja, denn gerade dann kommt es auf jeden Euro Förderung an. Ganz besonders rechnet sich die betriebliche Altersversorgung in der Lohnsteuerklasse 5.
Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, hat man aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Ab 2020 müssen Betriebsrentner aber nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 159,25 Euro im Monat (Wert für 2020) liegt. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Sofern man privat krankenversichert ist, ergeben sich keine Beitragspflichten.